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Beitragszuschüsse durch geänderte Einkommensteuerbescheide

KASSEL. Durch Änderungen beim Einkommensteuerbescheid können Landwirte, die zuvor nicht zuschussberechtigt waren, einen Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) erhalten. Darauf hat der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV) in der vergangenen Woche hingewiesen. Legt ein Landwirt Einspruch gegen seinen Einkommensteuerbescheid ein, kann dies dem Verband zufolge dazu führen, dass ein neuer Änderungsbescheid des Finanzamts ein Einkommen ausweist, mit dem die Grenzen für den Beitragszuschuss unterschritten werden. Generell könne die Alterskasse das Einkommen frühestens ab dem Ausfertigungsdatum des Einkommensteuerbescheides berücksichtigen, erläuterte der Verband. Eine Ausnahme bestehe jedoch für Änderungsbescheide: Wenn die Alterskasse den Beitragszuschuss in der Vergangenheit bereits abgelehnt habe, könne der Zuschuss bei rechtzeitiger Antragstellung bereits ab dem Ausfertigungsmonat des mit dem Einspruch angefochtenen Einkommensteuerbescheides gewährt werden. Der Spitzenverband empfiehlt deshalb Landwirten, die bisher noch keinen Beitragszuschuss erhalten, beim Einspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid auch gleichzeitig einen Antrag auf Beitragszuschuss zu stellen. Auf diese Weise könnten sich die Landwirte auch rückwirkend den Beitragszuschuss sichern. Insgesamt erhalten derzeit etwa 64 700 Berechtigte einen Beitragszuschuss von der landwirtschaftlichen Alterskasse. Ein Beitragszuschuss wird gewährt bis zu einem Jahreseinkommen von 15 500 Euro bei Ehegatten und 31 000 Euro bei Verheirateten. AgE (09.03.2010)

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