Halten Sie den Freispruch bei Stalleinbruch für richtig? (18.10.2017, 1511 Antworten)

Ja, absolut. (5%)
Nein, überhaupt nicht. (93%)
Weiß nicht (3%)

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Am 25.10.2017 schrieb Anynom:
Die Landwirtschaft ist anscheinend überhaupt nicht zu Selbstkritik fähig. Wenn wirkungsvoll von den angeblich zuständigen Behörden kontrolliert würde, würden die Einbrecher bei ihren "Besuchen" auch keine Aufnahnen von Misständen in den Ställen finden.

Am 23.10.2017 schrieb Schweinebaron:
Den sogenannten Tierschützern geht es doch nur drum die Tierhaltung abzuschaffen bzw mit solchen angeblichen Missständen Spendengelder zu regenerieren von denen sie sehr gut Leben weil sonst machen die ja nix. Solche Bilder braucht man auch wenn man will das Leute kein Fleisch mehr essen sondern Vegan. Weil hier mehr verdient ist für die Industrie wenn ein kg Vegan Salami 25 € kostet und der Weizen 15 Cent kg welcher Hauptbestandteil der vegan Salami ist da braucht man kein Wirtschaftsweiser sein wo mehr verdient ist im vergleich normale Salami 12 € kg und 1.50 € das kg Schwein. Darum braucht man solche schlechten Bilder um die Leute zu gewinnen. Wenn solche dann noch frei gesprochen werden ist dass wie eine Einladung für die. Hätte mal gesagt der Richter war befangen was würde er sagen wenn nachts bei ihm jemand im Schlafzimmer steht und sagt will nur mal schauen obs ihrer frau gut geht und ihr Vogel im Käfig auch genug Platz hat. Schönen Abend noch. da ist ein Hund noch schlauer weil der beißt nicht denjenigen der ihn füttert.

Am 22.10.2017 schrieb Anynom:
Kann den Heut zu Tage jeder machen was er will.
Möchte nicht wissen wo sie noch überall Eingebrochen sind und nichts Sagen wiel sie kein Strafbareshandeln endeckt haben und sommit den srafbestand des vorsäzlichen Einbruchs begangen haben.

Am 22.10.2017 schrieb Anynom:
Der Einbruch ist nicht nur eine Straftat In die Ställe, sondern auch eine Hygienisch unverantwortlicher Tatbestand. Diese Leute haben von der Afrikanischen Schweinepest keine Ahnung. Sollte sowas hier Passieren dann Gnade Gott!

Am 19.10.2017 schrieb Anynom:
Einbruch ist eine Straftat. Und eine Straftat zu begehen um ein anderes vergehen öffentlich zu machen kann man nicht dulden egal wie ehrbar die Absichten sein mögen. Aber da wir Landwirte ja keine Lobby haben und die deppen der Nation sind. Jubelt der sb waren fressende mob den Tätern zu. Armes Deutschland

Am 19.10.2017 schrieb Reinhard Arndt:
Wenn ich den Hausfrieden nicht stören will, muss ich anklopfen und fragen ob ich eintreten darf.
das wichtigste : den Grund meines kommens zu nennen!!!

Am 18.10.2017 schrieb Anynom:
Ich möchte gar nicht wissen, was mit Leuten geschieht, die in eine Fabrik oder in andere Einrichtungen einbrechen und dort Aufnahmen von der Produktion machen. Und stellt euch vor, jemand geht in ein Privathaus, um die "schlechte Behandlung" von Kindern zu dokumentieren.

Am 18.10.2017 schrieb Anynom:
Wenn dieses Urteil Bestand hat, dann geht bei mir jeglicher Glaube an den Rechtsstatt verloren. Dann bleibt nur Selbstjustiz.

Am 18.10.2017 schrieb Anynom:
Der Einbruch in Ställe ist ähnlich zu bewerten wie ein Wohnungseinbruch und genauso hart zu bestrafen.


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