Seehofer: Aufstallungsgebot für Geflügel auf 20. Februar vorgezogen
„Als Konsequenz aus der aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) werden wir die Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe weiter verschärfen“, erklärte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in Berlin.
Nach der am 14.2.2006 vom Friedrich-Loeffler-Institut vorgelegten
Risikobewertung habe sich das Risiko einer Einschleppung durch Zugvögel jetzt
auch von der Südwest- und der Zentralroute des Vogelzuges erhöht. Das hänge vor
allem mit dem Ausbruch der Vogelgrippe (Virustyp H5N1) in Nigeria zusammen. Die
Ursachen für den Eintrag von H5N1-Virus durch Schwäne in Italien, Griechenland,
Bulgarien, Kroatien und Slowenien seien weiterhin unklar. Vor diesem Hintergrund
empfehle das FLI die umgehende Aufstallung von Geflügel. „Aufgrund der jüngsten
Entwicklungen (…) wird empfohlen, die Aufstallung auf den nächstmöglichen
Zeitpunkt vorzuverlegen und zunächst bis Ende April 2006 vorzusehen,“ so das FLI.
„Ich werde den Empfehlungen der Wissenschaftler folgen und mit einer
Eilverordnung zum 20. Februar das bundesweite Aufstallen von Geflügel erlassen“,
erklärte der Minister. Als weitere Schutzmaßnahmen nannte er:
• Generell sind Geflügelveranstaltungen und –märkten verboten. Ausnahmen sind
jedoch möglich. Die Ausnahmeregelungen sind strikter gefasst worden und auf
lokale Veranstaltungen beschränkt. Diese sollen ausschließlich in geschlossenen
Räumlichkeiten stattfinden. Die Tiere müssen vor einer solchen Veranstaltung
klinisch untersucht werden.
• Mit den Ländern ist vereinbart, aktiv nach verendeten Schwänen zu suchen, um
möglichst viele dieser anscheinend sehr empfänglichen Tiere einer Untersuchung
im Rahmen des Wildvogelmonitorings zuzuführen.
• Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Behörden bei der Überwachung der
Wildvogelpopulation zu unterstützen und das Auffinden verendeter Tiere umgehend
den zuständigen Behörden vor Ort zu melden. Auch unabhängig von der Vogelgrippe
sollten verendete Tiere grundsätzlich nicht mit bloßen Händen angefasst werden.
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