DBV: Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe gezielt umsetzen
DBV trägt Vorziehen der Stallpflicht mit
Der Deutsche Bauernverband (DBV) trägt die Pläne des
Bundeslandwirtschaftsministeriums zur bundesweiten Aufstallungspflicht von
Hausgeflügel zum 20. Februar 2006 mit. Die Aufstallung sei eine wichtige
Vorsorgemaßnahme gegen die sich weiter verbreitende Vogelgrippe. Mit den ersten
Fällen von H5N1 in der EU sei die Geflügelpest nahe genug an die deutschen
Grenzen herangekommen, so dass ein Vorziehen der Stallpflicht sinnvoll ist. Von
dem Aufstallungsgebot in Deutschland sind ca. 13 Millionen Stück Geflügel
betroffen. Die aktuellen Fälle von H5N1 bei Wildvögeln in der EU verdeutlichten
nach Aussage des DBV außerdem die große Bedeutung des Wildvogel-Monitorings im
Kampf gegen die Vogelgrippe.
Die größte Gefahr, dass der Erreger in Deutschland in Nutztierbestände
eingeschleppt werde, geht laut Aussage der Experten vom
Friedrich-Loeffler-Institut nach wie vor von illegalen Importen aus. Der DBV
bekräftigt deshalb noch einmal nachdrücklich seine Forderung nach einer
Deklarationspflicht für alle in die EU Einreisende. Außerdem unterstreicht der
DBV erneut, dass es bei der Aufstallungspflicht allein um den Schutz des
Geflügels vor der Vogelgrippe geht. Sollte es einen Fall von Vogelgrippe in
Deutschland geben, sei durch die vorhandenen Notfallpläne für die Bekämpfung von
Tierseuchen sichergestellt, dass Produkte von erkrankten Tieren nicht in den
Handel gelangen.
Der DBV unterstützt alle Vorsorgemaßnahmen, um im Fall des Ausbruchs der
Vogelgrippe in Deutschland existenzbedrohliche Schäden für die deutsche
Geflügelwirtschaft zu vermeiden. Tierschutz bedeute auch, dass ein Seuchenfall
in Deutschland so schnell wie möglich erkannt wird, um zeitnah bekämpft werden
zu können. Der DBV appelliert daher an alle Geflügelhalter, sich der
Verantwortung bewusst zu sein, die er bei der Meldung von möglichen
Erregereinträgen hat. Die 30 Millionen Stück Geflügel, die in Italien im Jahr
2003 als Folge der Geflügelpest getötet wurden, hätten durch frühzeitige
Erkennung und schnelleres Handeln verhindert werden können. Zwar gäbe es zum
Töten der erkrankten Geflügelbestände noch keine Alternative. Je weniger
Kontaktbetriebe es jedoch in Folge einer frühzeitigen Erkennung gibt, desto
geringer sei der Schaden.
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