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Freilaufendes Geflügel muss ab Freitag in den Stall

Hannover. Verbraucherschutzminister Seehofer erlässt ein Aufstallungsgebot für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter. Ab 17. Februar darf sich während der Zugvogelzeit voraussichtlich bis Ende April alles Hausgeflügel (Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten, Gänse, Laufvögel, Rebhühner, Fasane, Wachteln), nicht im Freien aufhalten. Diese Maßnahme wurde erlassen, um dem Risiko der Einschleppung der Vogelgrippe in die Bestände durch Zugvögel zu begegnen. Die Vogelgrippe breitet sich zunehmend aus. Nach den Funden von verendeten und infizierten Schwänen auf der Insel Rügen bittet der niedersächsische Verbraucherschutzminister Hans-Heinrich Ehlen alle Geflügelhalter, ihre Tiere ab sofort in den Ställen zu lassen. Gleichzeitig warnte er vor Überreaktionen. "Wir haben hier eine hochinfektiöse Tierkrankheit, die bei einem Ausbruch Millionen von Hühnern, Gänsen und Enten das Leben kosten könnte. Aber Menschen sind derzeit nicht in Gefahr, wenn sie einfache Schutzmaßnahmen einhalten: Keine toten Vögel anfassen und beim Urlaub in Risikogebieten Geflügelmärkte meiden." Der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern ist unbedenklich, da das Virus hier noch nicht in Hausgeflügelbeständen festgestellt wurde und es im Übrigen bereits bei Temperaturen von +70° Celsius - also der üblichen küchenmäßigen Zubereitung - sicher abgetötet wird. Geflügelhalter haben für die Dauer des Aufstallungsgebotes ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorkehrungen zu halten, die das Eindringen von Wildvögeln durch eine überstehende Abdeckung und vogelsicheren Seiten zuverlässig verhindert. Wird Geflügel unter solchen Schutzvorkehrungen gehalten, muss ein Tierarzt diesen Bestand mindestens einmal im Monat überprüfen. Sollten diese Maßnahmen im begründeten Einzelfall nicht möglich sein, kann eine Ausnahme durch den örtlich zuständigen Landkreis genehmigt werden. Diese Einzelfallmaßnahme muss einen ähnlichen hohen Schutz vor dem Kontakt mit Zugvögeln bieten. Hierbei muss dann auch eine monatliche Gesundheitsüberwachung und zusätzlich eine Laboruntersuchung auf Vogelgrippe stattfinden. Das Geflügel darf generell nur so gefüttert und getränkt werden, dass sich keine wildlebenden Vögel unter den Bestand mischen können. "Für alles Hausgeflügel in Niedersachsen muss gewährleistet sein, dass es nicht in Kontakt mit möglicherweise infizierten Zugvögeln gelangt. Deshalb muss grundsätzlich jedes Tier in den Stall.", erläuterte Minister Ehlen. Verstöße gegen die Verordnung können mit 25.000 ? Bußgeld geahndet werden, zudem können im Seuchenfall auch zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. In Niedersachsen stehen ca. 72 Mio. Stück Geflügel in etwa 22.000 Beständen (ca. 60 % des Wirtschaftsgeflügels bundesweit). In den Niederlanden mit einem vergleichbaren Geflügelbestand von ca. 90 Mio. Stück mussten anlässlich des Geflügelpestgeschehens im Jahre 2003 ca. 30 Mio. Tiere getötet werden. (14.02.2006)

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