EU genehmigt Geflügelpest-Impfprogramm auf drei Höfen in NRW
(Vetion). Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkontrolle und die Tiergesundheit bei der EU-Kommission hat das von der EU-Kommission vorgeschlagene, wissenschaftlich basierte Impfprogramm gegen die Geflügelpest auf drei Höfen in Nordrhein-Westfalen genehmigt. Die deutschen Behörden dürfen die Impfungen für zunächst zwei Jahre vornehmen. Das Impfprogramm dient rein wissenschaftlichen Zwecken. Produkte der geimpften Tiere dürfen nicht auf den Markt kommen. (06.09.2006)
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