BMELV legt Gesetzentwurf zum "Tierschutz-TÜV" vor
(ISN). Einen Gesetzentwurf zum so genannten „Tierschutz-TÜV“ hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) jetz erarbeitet. Das Gesetz soll die Rechtsgrundlage für die Zulassungspflicht aller serienmäßig hergestellten Stalleinrichtungen für die Nutztierhaltung bilden.
Geht es nach dem Willen des Ministeriums, so sollen spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur noch serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in den Verkehr gebracht werden, die auf Tiergerechtheit geprüft und zugelassen sind. Ferner sollen gegenüber den Tierhaltern Anforderungen an die bestimmungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Stalleinrichtungen gestellt werden können.
„Wir sehen den vorliegenden Gesetzentwurf sehr kritisch“, so die ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands. Die ISN befürchtet, dass der bürokratische Aufwand insbesondere für die Stalleinrichter deutlich zunehmen wird. Für die Schweinehalter würden dadurch die Investitionskosten weiter ansteigen. „Außerdem sollen mit dem Gesetz ausdrücklich nur Aspekte geregelt werden, die auf EU-Ebene noch nicht harmonisiert sind“, stellt die ISN mit Erstaunen fest. Wo bleibe da die von der Bundesregierung immer wieder ausgegebene Parole der 1:1-Umsetzung?
Die ISN will den Gesetzentwurf in den nächsten Tagen kritisch bearbeiten und dann vom BMELV und den Bundestagsabgeordneten praxisgerechte Lösungen einfordern, die kein weiteres Aufblähen der Bürokratie zur Folge haben.
(23.08.2007)
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