"Tierschutz-TÜV"- Gesetz im Bundesrat
(BFL). Mit ungewöhnlicher Eile ist der erst vor zwei Monaten überraschend präsentierte Gesetzentwurf zur Einführung einer obligatorischen Tierschutz-Prüfung für Stalleinrichtungen Ende September in den Bundesrat eingebracht worden. Das stellt der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) mit Sitz in Bonn fest.
Der Verband zeigt sich verwundert, dass zuvor entgegen sonstiger Gepflogenheiten keine Erörterung des Gesetzentwurfes mit der Wirtschaft, sondern lediglich eine sehr kurz befristete schriftliche Anhörung stattgefunden hat. „Gleichzeitig haben wir den Eindruck, dass die zum Teil gravierenden Bedenken der betroffenen Wirtschaft keine Berücksichtigung gefunden haben“, so der ZDS weiter. So fehlt z.B. jegliche Folgenabschätzung hinsichtlich des für die Betroffenen absehbaren hohen bürokratischen und finanziellen Aufwandes. Auch fehlen wissenschaftlich abgesicherte Kriterien ("Indikatoren") zur Bewertung von Haltungssystemen.
Nicht zuletzt darüber, dass die Möglichkeit eines freiwilligen Prüfsystems auf privatrechtlicher Basis völlig außer Acht gelassen wird, zeigt sich der Verband irritiert. Abgesehen vom bürokratischen und finanziellen Aufwand befürchtet der ZDS insbesondere eine erhebliche Einschränkung des Wettbewerbs unter den Herstellern von Stalleinrichtungen.
Kontakt:
Dr. Jens Ingwersen
Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V.
Adenauerallee 174
53113 Bonn
Tel.: 0228 / 914 47 - 40
Fax: (0228) 914 47 – 45
E-Mail: info@zds-bonn.de
(07.10.2007)
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