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Bundesrat verabschiedet Gentechnikgesetz

BERLIN/BONN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat am Freitag die am 25. Januar 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossene Novelle des Gentechnikrechts angenommen. Das Votum der Länderkammer stieß auf Kritik sowohl beim Deutschen Bauernverband (DBV), bei der Lebensmittelwirtschaft als auch bei Umweltverbänden. Der DBV bekräftigte seine ablehnende Haltung zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen: Da auch nach der Novellierung die verschuldens­unabhängige Haftung gelte, seien die Landwirte trotz gesetzeskonformen Verhaltens einem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt, kritisierte der Verband. Er bemängelte, dass mit der Novelle versäumt worden sei, auch die Saatgutindustrie in die Verantwortung zu nehmen. Auch der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), Bonn, als Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft kritisierte, dass nach der beschlossenen Gesetzesnovelle die Werbeaussage âEUR ohne Gentechnik' künftig ebenfalls dann genutzt werden dürfe, wenn gentechnisch veränderte Zusatz- und Hilfsstoffe bei der Futtermittelproduktion eingesetzt wurden. Darüber hinaus sei es künftig erlaubt, auch bei der Herstellung von Lebensmitteln bei fehlenden Alternativen auf gentechnisch veränderte Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme oder Vitamine zurückzugreifen, ohne den Verbraucher auf dem Etikett darauf hinzuweisen, beanstandete der BLL. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bemängelt an dem neuen Gentechnikgesetz vor allem den lückenhaften Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft vor einer Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Auch die Möglichkeit privater Absprachen zwischen Landwirten über einen Verzicht auf besondere Schutzmaßnahmen, lehnt die Organisation ab. Denn so werde unter anderem die im Gesetz enthaltene Pflicht zur Einhaltung von Mindestabständen zwischen Feldern mit und ohne Gentechnik ausgehebelt, befürchtet der BUND. Er begrüßte dagegen di e im Bundesrat durchgesetzte Kennzeichnung âEUR ohne Gentechnik'. Damit werde den Verbraucher endlich eine erkennbare Wahlmöglichkeit zwischen tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch und Eiern mit oder ohne Gentechnik eröffnet, sagte der BUND-Vorsitzende, Hubert Weiger. Er kündigte an, dass der Verband künftig verstärkt für den Zusammenschluss von Landwirten zu gentechnikfreien Regionen werben werde. Nach Ansicht des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) spart das neue Gentechnikgesetz den Schutz ökologisch sensibler Gebiete vollständig aus. Hier müsse unverzüglich nachgebessert werden, forderte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Ihm reicht die Regelung, der zufolge der Abstand von Anbauflächen mit GVO 150 m zu konventionellen Äckern bzw. 300 m zu Flächen mit Öko-Anbau betragen soll, nicht aus. Der NABU stellte dazu eine eigene Studie im Auftrag des Landesumweltamtes Brandenburg vor. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der Anbau von gentechnisch verändertem Mais auch die Artenviel f alt in Schutzgebieten gefährden könnte, wenn kein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen den Mais-Anbauflächen und den ökologisch sensiblen Gebieten bestehe. Laut NABU sollte ein Mindestabstand von 1.000 m zu Feldern mit GVO-Anbau vorgeschrieben werden, um Gefährdungen durch genmanipulierte Pflanzen in Schutzgebieten vorzubeugen (18.02.2008)

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