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DBV: Gegen obligatorisches Prüfverfahren bei Stalleinrichtungen

DBV-Präsidium begründet Ablehnung eines Tierschutz-TÜV

Der Bauernverband lehnt die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahren bei Stalleinrichtungen entschieden ab. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer Stellungnahme im Rahmen seiner Sitzung am 15. April 2008 in Berlin. So sei die Einführung des sogenannten Tierschutz-TÜV für den Tierschutz kontraproduktiv. Durch bürokratische Verfahren würden Innovationen behindert und tierschutzfördernde Neuentwicklungen ausgebremst.

Wie der DBV hervorhob, würde mit dem Tierschutz-TÜV den deutschen Tierhaltern und Stallanlagenbauern schon wieder eine Rechtsvorschrift aufgebürdet, die im EU-Recht nicht vorgesehen ist. Damit verbunden seien Wettbewerbsverzerrungen, die die arg gebeutelte Veredlungswirtschaft erneut schwächen würden. Zudem mache die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen durch den Tierschutz-TÜV keinen Sinn, solange die Nutztierhaltungs-Verordnung durch die Normenkontrollklage von Rheinland-Pfalz in Frage gestellt werde.

Von existentieller Bedeutung für die Tierhalter ist nach Aussage des DBV vielmehr die Investitionssicherheit in die teuren Haltungseinrichtungen. Der Bestandsschutz werde durch das Prüf- und Zulassungsverfahren in Frage gestellt. Statt eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens sollten schon bestehende fakultative Verfahren mit sinnvollen Anreizsystemen für die Hersteller und Verwender von Stallanlagen unterstützt werden, forderte der DBV in seiner Stellungnahme.

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