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Bayern sieht Reinheitsgebot in Gefahr

(9. Mai 2008) Berlin/München – Das Reinheitsgebot als eines der wichtigsten Merkmale deutscher Bierkultur darf nicht angetastet werden. Auf Initiative von Bayerns Landwirtschaftsminister Josef Miller hat der EU-Ausschuss des Bundesrats am heutigen Freitag die Bundesregierung gebeten, bei der von Brüssel geplanten Änderung der Kennzeichnungsverordnung für Lebensmittel und Getränke die Beibehaltung der geltenden Vorschriften bei Bier durchzusetzen. Derzeit ist in Deutschland zur Stützung des Reinheitsgebots bei Bier ein Zutatenverzeichnis zwingend vorgeschrieben. Anhand dieser Zutatenliste kann der Verbraucher sehen, ob tatsächlich nur Wasser, Hopfen, Malz und Hefe beim Brauen verwendet wurden. Der neue EU-Verordnungsvorschlag erlaubt zwar den Mitgliedsstaaten, ihre nationalen Vorschriften beizubehalten, aber nur so lange, bis die EU ihre bereits angekündigten Gemeinschaftsvorschriften erlässt. Dazu Miller: „Das ist uns zu wenig. Wir brauchen jetzt eine dauerhafte Regelung, die den Verbraucher vor Missbrauch schützt.“ Auf die künftigen Gemeinschaftsvorschriften habe Deutschland dann keinen ausreichenden Einfluss mehr, weil dann die EU-Kommission weitgehend selbständig entscheidet.

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