BVL genehmigt Freisetzung von GV-Weizen
BERLIN (Dow Jones)--Die Universität Rostock darf in den Gemeinden Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und Ausleben-Üplingen (Sachsen-Anhalt) von 2008 bis 2010 auf maximal 72 qm je Standort und Jahr gentechnisch veränderte (GV-) Weizenpflanzen kultivieren. Die entsprechende Freisetzungsgenehmigung erhielt die Hochschule jetzt vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Berlin.
Bei dem Projekt handelt es sich um GV-Sommerweizen, der nicht für den menschlichen Verzehr oder eine Verfütterung vorgesehen ist. Der Weizen muss nach Abschluss der Untersuchungen vernichtet werden. In dem Freilandversuch sollen gentechnisch veränderte Weizenlinien untersucht werden, die gegen den Getreidepilz âEUR Weizenflugbrand' resistent gemacht wurden. Das dabei übertragene Gen entstammt einem Virus, das in einem Schaderreger des Mais, dem Maisbeulenbrand, zu finden ist. Die gleichen gentechnisch veränderten Weizenlinie n wurden bereits 2004 in einem Feldversuch von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich in der Schweiz freigesetzt.
In dem jetzt genehmigten Versuch sollen weitere Daten zur Pilzresistenz des GV-Weizens unter praxisnahen Anbaubedingungen gesammelt werden. Die Freisetzungsgenehmigung erfolgte nach einer entsprechenden Sicherheitsbewertung durch das BVL. Darin gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass von dem Versuchsprojekt keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie für die Umwelt zu erwarten sind. Dennoch verfügte das BVL vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen: So hat die Versuchsfläche im Abstand von mindestens 50 m zu anderen Weizenfelder zu liegen. Außerdem wird die Freisetzungsfläche eine Mantelsaat aus nicht gentechnisch verändertem Weizen umgeben.
Hierdurch sowie weitere Auflagen des Genehmigungsbescheides soll die Möglichkeit des Auskreuzens minimiert werden. Diese sei jedoch bei einem Selbstbestäuber wie Weizen ohnehin gering, erläutert das BVL. Auße r dem muss das gentechnisch veränderte Saat- und Erntegut gekennzeichnet und getrennt von konventionellem Weizen gelagert werden. Damit Wildtiere keine Weizenkörner verschleppen können, soll die Fläche vom Antragsteller engmaschig eingezäunt und während der Aussaat und des Heranreifens der Körner mit einem Vogelnetz geschützt werden. Nach der Ernte wird das Weizenstroh auf der Freisetzungsfläche flach in den Boden eingearbeitet, um die Keimung eventuell ausgefallener Samenkörner zu erleichtern. Die Versuchsfläche muss zudem nach dem Ende des Projektes noch zwei Jahre lang auf nachwachsenden Weizen hin kontrolliert werden. Sollte während des letzten Jahres der Nachkontrolle gentechnisch veränderter Weizen nachgewachsen sein, so ist die Kontrolle um ein Jahr zu verlängern. Für die Überwachung der in dem Genehmigungsbescheid enthaltenen Bestimmungen sind die Behörden der Bundesländer verantwortlich. Nach Angaben des BVL ist in Deutschland bislang nur der gentechnisch veränderte M a is MON 810 des Unternehmens Monsanto zum kommerziellen Anbau zugelassen. Er wurde im Jahr 2007 auf rund 2.700 ha angebaut. Dies entspreche rund 0,15% der gesamten Maisanbaufläche hierzulande, betont die Behörde. DJG/jc/ste/13.5.2008
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