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Elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen ab 2010 steht nicht in Frage

AgE. BERLIN. Die Bundesregierung hat keinen Zweifel an der Einführung der obligatorischen elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen zum 1. Januar 2010. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Gerd M ü l l e r , jetzt klargestellt. Die unlängst gestartete Initiative der ungarischen Regierung im EU-Agrarrat bedeute kein Abrücken von der entsprechenden EU-Verordnung, sondern ziele lediglich auf Vereinfachungen in der Umsetzung, die derzeit noch von der Kommission geprüft würden, betonte der Staatssekretär. Die Bundesregierung stehe unverändert zu der grundsätzlichen Verpflichtung zur individuellen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen. Gleichzeitig wies Müller darauf hin, dass auch künftig in erheblichem Umfang eine Bestandskennzeichnung möglich sei. Nicht zuletzt auf Betreiben Deutschlands bleibe es für Tiere, die vor Vollendung der ersten Lebensjahres in Deutschland geschlachtet werden sollten und die weder für den innergemeinschaftlichen Handel noch für den Export in Drittländer bestimmt seien, bei der vereinfachten Kennzeichnung. Offene Fragen gibt es dem Staatssekretär zufolge hinsichtlich der Form der elektronischen Kennzeichnung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe daher ein Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben, um auf der Basis repräsentativer Felduntersuchungen eine tragfähige Bewertung für die unterschiedlichen elektronischen Kennzeichnungsmethoden und -medien bei verschiedenen Haltungsverfahren und Rassen zu erhalten. Darüber hinaus solle das Projekt unter Federführung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft Hinweise zu praktikablen Möglichkeiten der elektronischen Tierkennzeichnung für verschiedene Betriebsgrößen mit unterschiedlichem Technisierungsstand liefern. Keinesfalls werde jedoch der Grundsatz "elektronische Tierkennzeichnung" in Frage gestellt, so Müller. (29.06.2009)

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