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BVVG hat begünstigten Verkauf an Pächter abgeschlossen

BERLIN. Die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) hat die begünstigten Verkäufe landwirtschaftlicher Flächen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) an Pächter fristgemäß bis Ende 2009 beendet. "Mit jedem berechtigten Pächter, der einen Kaufvertrag zu den gesetzlichen Bedingungen vereinbaren wollte, hat die BVVG einen Vertrag abgeschlossen“, teilte Dr. Wolfgang H o r s t m a n n , Sprecher der BVVG-Geschäftsführung, am vergangenen Freitag vor Journalisten in Berlin mit. Seinen Angaben zufolge wurden im vergangenen Jahr 882 Kaufverträge über rund 42 000 ha beurkundet. Damit erhöhte sich der Umfang der EALG-Verkäufe seit 1996 auf 389 000 ha. Rund 9 000 Landwirte sind auf diese Weise Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen geworden. Während das EU-Recht den begünstigten Erwerb von Pächtern bis Ende 2009 beschränkt hat, läuft der EALG-Verkauf an Alteigentümer weiter. Laut BVVG-Geschäftsführer Dr. Wilhelm M ü l l e r liegen gegenwärtig rund 700 Anträge von Alteigentümern über insgesamt 17 000 ha vor. Bei Verkehrswertverkäufen erzielte die BVVG im letzten Jahr im Schnitt 8 205 Euro je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF), das waren 30 % mehr als im Jahr zuvor. Optimistisch beurteilen die BVVG-Geschäftsführer die Aussichten für eine Einigung von Bund und Ländern auf eine Anpassung der Privatisierungsgrundsätze.

Erhebliche Kraftanstrengung
Zu Beginn des letzten Jahres hatten der BVVG noch 1 263 Anträge von Pächtern auf begünstigten Erwerb vorgelegen. Deren Bearbeitung konnte im Laufe des Jahres vollständig abgeschlossen werden. Müller führt dies auf eine erhebliche Kraftanstrengung der BVVG sowie eine enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden zurück. Seinen Angaben zufolge haben rund 160 Betriebe auf ihren EALG-Kaufanspruch verzichtet und stattdessen das Angebot eines neunjährigen Pachtvertrages angenommen. Noch zu erledigen sind dem Geschäftsführer zufolge einige Restarbeiten.

Restarbeiten
So enthalten 575 Kaufverträge über insgesamt 35 500 ha und eine Kaufsumme von 140 Mio Euro eine sogenannte „Gerichtklausel“. Diese Verträge müssen unter Umständen angepasst werden, sollten die 2007 geänderten Bewertungsvorschriften vor Gericht keinen Bestand haben. Bislang sind 31 Verfahren anhängig, bei denen der Verkaufspreis überprüft werde. Zwei Verfahren sind inzwischen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gelandet, zwei sind abgeschlossen. In 180 Verträge ist seit Mitte 2009 eine „Gutachterklausel“ eingefügt worden. Sie umfassen nach Müllers Angaben knapp 14 000 ha und eine Kaufsumme von 70 Mio ha. Hier kann noch ein Gutachten zur Preisfindung eingeholt werden. Schließlich sind etwa zehn Pächter nicht einverstanden, dass ihnen die BVVG die EALG-Kaufberechtigung abgesprochen hat. Hier bedarf es einer rechtlichen Klärung.

Verteilung
Befördert wurden die EALG-Verkäufe durch Bürgschaften der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) über 100 % des Kaufpreises. Insgesamt hat die BVVG bis Ende des Jahres 176 Bürgschaften über rund 53 Mio Euro ausgegeben. Die regionale Verteilung der EALG-Verkäufe entspricht laut BVVG-Geschäftsführer Müller in etwa dem Anteil der BVVG-Flächen in den Ländern. Rund 35 % der Flächen entfallen auf Mecklenburg-Vorpommern, 25 % auf Brandenburg, 20 % auf Sachsen-Anhalt, 13 % auf Sachsen und 5 % auf Thüringen. Bei den Berechtigtengruppen liegen juristische Personen mit einem Anteil von knapp 36 % der verkauften EALG-Flächen vor den Wiedereinrichtern, die rund ein Drittel der Flächen erworben haben. Weitere 1,5 % erwarben Gesellschafter juristischer Personen. Neueinrichter erhielten 25 % der Flächen. Knapp 5 % gingen an nicht selbst wirtschaftende Alteigentümer.

Flächenbedarf für Alteigentümer offen
Müller bezeichnete es als derzeit nicht absehbar, in welchem Umfang letzten Endes noch Flächen für Alteigentümer benötigt werden. Nach wie vor warteten rund 11 000 Bodenreformopfer auf ihren Ausgleichsleistungsbescheid. Wie viele davon die Land- und Forstwirtschaft betreffen, sei ebenso offen wie die Zahl derer, die letztlich ihren Ausgleichsanspruch in begünstigtem Landerwerb umsetzen. Dies werde nicht zuletzt von der Preisfindung abhängen, die die Koalition für Alteigentümer günstiger gestalten will. Sollte die Preisermittlung nach einer Stichtagsregelung erfolgen, wie dies die CDU/CSU in der vorigen Legislaturperiode bereits vorgeschlagen hatte, dürfte dies die Attraktivität des Flächenerwerbs für Alteigentümer deutlich erhöhen.

Waldverkauf soll forciert werden
Insgesamt stehen bei der BVVG schätzungsweise noch rund 350 000 ha LF zur Privatisierung an. Rund 44 4000 ha sollen in diesem Jahr verkauft werden. Deutlich forcieren will die bundeseigene Gesellschaft den Waldverkauf, wobei fast nur noch kleine Lose auf den Markt kommen. Dabei sollen Alteigentümer den Vorzug erhalten, wenn sie sich bewerben. An erster Stelle sollen Alteigentümer zum Zuge kommen, die Waldflächen aus ihrem früheren Eigentum kaufen wollen. Dahinter rangieren Alteigentümer, die bisher beim Waldverkauf kaum zum Zuge gekommen sind, sowie solche, die bereits über Flächen in der Nähe des Kaufobjekts verfügen. Insgesamt will die BVVG in 2010 mehr als 10 000 ha Wald privatisieren.

Preise auf der Hälfte des Westniveaus
Horstmann relativierte den erneuten Preisanstieg bei landwirtschaftlichen Flächen auf rund 8 200 Euro/ha. Wesentlich dazu beigetragen habe die Veräußerung von drei großflächigen Losen in Mecklenburg-Vorpommern, deren Größenordnung ein Vielfaches der durchschnittlichen Losgröße von 21,1 ha umfasst habe und deren Preise deutlich über dem Schnitt gelegen hätten. Ohne diese Ausreißer hätte der Anstieg laut BVVG-Chef lediglich 20 % betragen. Er machte zugleich darauf aufmerksam, dass die BVVG-Preise damit erst auf der Hälfte des Niveaus der Preise in den alten Ländern angelangt seien. Die Kritik einer vermeintlichen Preistreiberei seitens der BVVG laufe damit ins Leere. Nicht berechtigt sei zudem der Vorwurf, die BVVG verkaufe ihre Flächen vornehmlich an nicht-landwirtschaftliche Kapitalanleger. Schließlich seien 95 % der Flächen bislang an ortsansässige Betriebe gegangen. Horstmann räumte zugleich ein, dass die BVVG keine Handhabe habe, wenn es in diesen Betrieben zu einem Gesellschafterwechsel komme und sich Investoren auf diesem Wege Zugang zu den Flächen verschafften.

Ausschreibung als Regelverfahren
Die BVVG muss nach den Worten von Horstmann allerdings dafür Sorge tragen, dass die Flächenvergabe offen und transparent erfolgt. Einen wesentlichen Beitrag dazu leiste die Vergabe über Ausschreibung, die auch nach Auffassung der Länder das Regelverfahren sein solle. Der BVVG-Geschäftsführer wies darauf hin, dass von den 639 000 ha LF, die die BVVG bislang insgesamt seit 1992 veräußert habe, mehr als 91 % direkt an die jeweiligen Pächter gegangen seien. Nur rund 53 000 ha habe die BVVG auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung verkauft. Künftig werde der Anteil der Ausschreibungen deutlich steigen müssen. Für ein Regelverfahren sollte nach BVVG-Angaben mindestens 50 % auf diesem Wege privatisiert werden. Horstmann räumte ein, dass es in dieser Frage unterschiedliche Auffassungen zwischen den Ländern gebe. Er gehe jedoch davon aus, dass auch dieser Streitpunkt noch ausgeräumt werde, nachdem bereits in einer Reihe wichtiger Punkte Einvernehmen erzielt worden sei.

Erneute Verpachtung denkbar
Der BVVG-Geschäftsführer betonte erneut, dass der Bund angesichts der Bodenmarktentwicklung kein Interesse an einer schnellen Privatisierung habe. Eine erneute Verpachtung eines Teils der Flächen sei daher gut vorstellbar, auch um dem Verkaufsdruck zu begegnen, der durch das Auslaufen eines Großteils der Pachtverträge in den kommenden Jahren entstehe. Insgesamt hat die BVVG 2009 einen Überschuss von rund 494 Mio Euro erzielt und an den Bund abgeführt. Zurückzuführen ist das auf den Preisanstieg sowohl bei den Verkäufen als auch bei den Pachten sowie auf einen Anstieg des Umfangs der verkauften Flächen. Der betrug gut 73 000 ha. AgE (12.01.2010)

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