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Landwirtschaftszählung bringt eine Menge „Papierkram“

BERLIN. Alle Betriebe, die über mindestens 5 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche verfügen oder entsprechende Mindesttierzahlen aufweisen, sind zum Ausfüllen der Fragebögen im Rahmen der Landwirtschaftszählung verpflichtet. Darauf hat der Deutsche Bauernverband (DBV) vergangene Woche hingewiesen. Die erhobenen Daten würden dem Statistikgeheimnis unterliegen und dürften nicht an Dritte wie zum Beispiel Finanzverwaltung oder landwirtschaftliche Kontrollstellen weitergegeben werden, hob der DBV hervor. Für eventuelle Nachfragen stünden die Statistischen Landesämter auch telefonisch zur Verfügung. Nähere Informationen zur Zählung und zu den Ansprechpartnern der Landesämter habe außerdem das Statistische Bundesamt im Internet unter www.landwirtschaftszaehlung.de bereitgestellt. Der Bauernverband stellte ferner fest, dass auf die Betriebe mit der in diesen Wochen stattfindenden Landwirtschaftszählung eine Menge „Papierkram“ zukomme. Im Vorfeld zu dieser Erhebung sei es ihm und den Landesbauernverbänden gelungen, den im Wesentlichen durch EU-Vorgaben bestimmten Erhebungsumfang nicht noch größer werden zu lassen. Vorliegende Verwaltungsdaten wie zum Beispiel aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) und dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) müssten nicht noch einmal erhoben werden. Auch habe der Kreis der Auskunftspflichtigen deutlich eingeschränkt werden können, betonte der DBV. Alle zehn Jahre finde eine allgemeine Landwirtschaftszählung statt, und das nicht nur in Deutschland, sondern in Europa und insgesamt mehr als 100 Staaten. Einerseits komme damit zusätzlicher Aufwand auf die Betriebe zu; andererseits seien die Daten auch für die Durchsetzung und Untermauerung berufsständischer Forderungen wichtig, gab der Bauernverband zu bedenken. Bei den rechtlich verpflichtenden Landwirtschaftszählungen, Betriebserhebungen und Viehzählungen habe er in den vergangenen Jahren eine Reihe von Vereinfachungen durchsetzen können. So habe neben der Zahl der Erhebungspflichtigen der Umfang der Zählungen und Erhebungsmerkmale eingeschränkt und die Nutzung der Verwaltungsdaten aus InVeKoS und HIT vorangetrieben werden können. AgE (17.02.2010)

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