Alter für BSE-Tests heraufgesetzt
BERLIN. In Deutschland dürfte es in Zukunft weniger Tests auf die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) geben. Die überarbeiteten Programme zur Überwachung von BSE müssen künftig nur noch zumindest alle über 48 Monate alten Rinder erfassen, die den dort genauer bezeichneten Subpopulationen angehören und in den EU-Mitgliedstaaten geboren wurden, die zur Überarbeitung ihrer BSE-Überwachungsprogramme ermächtigt sind. Einer entsprechenden Verordnung hat der Bundesrat auf seiner Sitzung am vergangenen Freitag in Berlin zugestimmt. Bei Rindern, die in den übrigen Mitgliedstaaten geboren wurden, finden hingegen weiterhin die bislang gültigen Regelungen Anwendung. Demnach sind alle mehr als 30 Monate alten Tiere zu erfassen, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden. Für Tiere, bei denen eine „Notschlachtung aus besonderem Anlass“ vorliegt, gilt eine Altersgrenze von 24 Monaten aufwärts. Ende September 2009 hatte die Europäische Kommission bestimmten Mitgliedstaaten die Möglichkeit zugesprochen, ihr jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten. Davon hatte Deutschland bereits durch entsprechende Regelungen Gebrauch gemacht. AgE (16.02.2010)
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