Bundesrat für Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
BERLIN. Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Entwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes erhoben. Am vergangenen Freitag ließ die Länderkammer die vorgesehene Neuregelung ohne Änderungen passieren. Der Gesetzentwurf trägt der mit dem Gesundheits-Check der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossenen Erweiterung der Cross-Compliance-Vorgaben um den Bereich „Gewässerschutz und Wasserbewirtschaftung“ Rechnung. Die Aufnahme des neuen Cross-Compliance-Gegenstands in das Gesetz ist die Voraussetzung, um anschließend die Durchführungsverordnung zu ergänzen. Dabei geht es um die Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen sowie die Einhaltung der Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung. Für die Landwirte sind damit laut Gesetzesbegründung keine neuen Verpflichtungen verbunden, weil die materiellen Inhalte beider Standards bereits im Fachrecht geregelt sind. Mit der Neuregelung solle vielmehr klargestellt werden, dass ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen als Teil der Cross-Compliance-Vorgaben zu einer Kürzung von EU-Zahlungen führen könne. Darüber hinaus wird in dem Gesetzentwurf festgelegt, dass die Verpflichtung zum Erhalt von Dauergrünland von den Ländern Berlin und Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein sowie Bremen und Niedersachsen jeweils gemeinsam erfüllt wird. AgE (19.02.2010)
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