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Bundesregierung will an Hofabgabeklausel festhalten

BERLIN. Die Bundesregierung will an der Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Rentenbezug in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) festhalten. Nach Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Gerd M ü l l e r , hat sich die Hofabgabeklausel bewährt. Sie habe entscheidend dazu beigetragen, dass die deutschen Landwirte im EU-Vergleich im Durchschnitt zum Teil deutlich jünger seien als ihre Berufskollegen in anderen Mitgliedstaaten, erklärte Müller in Berlin. Seiner Ansicht nach ist die Verpflichtung „nach wie vor zeitgemäß“. Das Anliegen, den Hofnachfolgern bereits in jungen Jahren die Verantwortung für den Betrieb zu übertragen, bestehe unverändert fort, um auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten, heißt es in einem schriftlichen Bericht der Regierung zur sozialen Lage der Landwirte, den Müller kürzlich angefordert hatte. Die Ideen der jungen Generation und deren Mut zu Veränderungen seien für die notwendige stärkere Marktorientierung der Landwirte unverzichtbar. Für die erforderlichen Investitionen bedürfe es einer rechtzeitigen Betriebsübergabe. Nur wer den formalen Unternehmerstatus trage, könne Bankkredite und Baugenehmigungen für eine grundlegende Umstrukturierung erhalten und Investitionen vornehmen. Zudem werde es den Hofnachfolgern ermöglicht, durch die frühzeitige Übernahme der Verantwortung eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Umgekehrt sei es aufgrund der in der AdL erworbenen Anwartschaften für die ältere Generation nicht mehr notwendig, den eigenen Lebensunterhalt bis ins hohe Alter durch die Fortführung der Erwerbsarbeit zu sichern. Der Rentenanspruch aus der AdL in Kombination mit der Hofabgabeverpflichtung stelle damit eine Basis für ein generationenübergreifendes nachhaltiges Wirtschaften dar. Demgegenüber halten Kritiker die Hofabgabeklausel für nicht mehr gerechtfertigt, weil sie eine Schlechterstellung gegenüber anderen Berufsgruppen bedeute und die Entscheidungsfreiheit der älteren Landwirte über Gebühr einenge. AgE (23.02.2010)

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