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Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetzes

Berlin: (hib/ELA/LEU) Die Bundesregierung will das Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetz ändern, da sich auf EU-Ebene neue Rahmenbedingungen ergeben haben, die eine Anpassung notwendig machen. In einem Gesetzentwurf (17/758) soll der Gegenstand ”Gewässerschutz und Wasserbewirtschaftung“ in das Direktzahlungs-Verpflichtungsgesetz aufgenommen werden. Grund dafür ist, dass ”die so genannten anderweitigen Verpflichtungen, die jeder Empfänger von Direktzahlungen oder von bestimmten Zahlungen“ einhalten muss, um diese beiden Bereiche ergänzt worden sind. ”So gehören nun Gewässerschutz und Wasserbewirtschaftung ebenfalls zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ im Sinne des EU-Rechts, heißt es in dem Entwurf. Gleichzeitig soll mit dem Gesetz klargestellt werden, dass Verpflichtungen zum Erhalt von Dauergrünland, die die Bundesrepublik auf EU-Ebene eingegangen ist, von einigen Bundesländern gemeinsam erfüllt werden können.

Änderungen soll es laut Gesetzentwurf auch im Hinblick auf die Direktzahlungs-Verpflichtungsverordnungen geben. Diese müssen derzeit in Form von Regierungsverordnungen erfolgen, heißt es. Künftig sollen Verordnungsermächtigungen ”per Ministerverordnung mit dem Einvernehmen des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie mit Zustimmung des Bundesrates“ erfolgen.

Der Bundesrat hat in seiner 866. Sitzung am 12. Februar beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Der Deutsche Bundestag berät die Vorlage am Donnerstag in erster Lesung. (24.02.2010)

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