Grünland- und Kuhprämie über Sammelantrag
BERLIN. Einzelheiten zur Durchführung des Milch-Sonderprogrammgesetzes enthält die Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKos-Verordnung, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat. Danach müssen sich die Landwirte sowohl um die Grünland- wie auch um die Kuhprämie in ihrem diesjährigen Sammelantrag bemühen. Die zusätzliche Grünlandprämie aus dem EU-Sofortprogramm wird demgegenüber „von Amts wegen“ gewährt und muss nicht extra beantragt werden. Die deutsche Grünlandprämie in Höhe von rund 37 Euro/ha ist bestimmt für Milcherzeugerbetriebe. Förderfähig sind 3 ha Grünland je Kuh. Die Prämie, die in diesem und im nächsten Jahr gewährt wird, setzt sich formal zusammen aus einer Grundprämie, für die EU-Mittel über die Nutzung von Artikel 68 der Beihilfenverordnung zur Verfügung stehen, sowie nationale Ergänzungsmittel. Von den insgesamt in Aussicht gestellten 113 Mio Euro pro Jahr kommen 2 Mio Euro von der EU und 111 Mio Euro vom Bund. Die Beantragung erfolgt gemeinsam über den Sammelantrag, den die Landwirte in diesem Jahr aufgrund des vorhergehenden Wochenendes bis zum 17. Mai eingereicht haben müssen. Die Kuhprämie, für die der Bund in diesem Jahr 85 Mio Euro und im Folgejahr 75 Mio Euro zur Verfügung stellt, wird als sogenannte De-Minimis-Beihilfe gewährt. Auf diese Weise muss sie nicht von der EU-Kommission genehmigt werden. Allerdings unterliegt die Kuhprämie damit der Obergrenze von 7 500 Euro je landwirtschaftlichem Betrieb innerhalb von drei Jahren. Die Landwirte müssen bei der Beantragung angeben, ob und in welchem Umfang sie bereits De-Minimis-Beihilfen erhalten. Dies ist aus den jeweiligen Förderbescheiden ersichtlich. Ohne anderweitige De-Minimis-Beihilfen kann die Kuhprämie für bis zu 178 Kühe in beiden oder 357 Kühe für ein Jahr in Anspruch genommen werden. Erhält ein Betrieb bereits De-Minimis-Beihilfen, verringern sich diese Zahlen entsprechend. Die Mittel aus dem Sonderprogramm fließen nach und nach. Für Juni stellen Bund und Länder die Auszahlung der Grünlandprämie von etwa 20 Euro/ha aus dem EU-Sofortprogramm in Aussicht. Spätestens im Frühherbst soll die Kuhprämie fließen. Dagegen ist mit der deutschen Grünlandprämie aus dem Sonderprogramm frühestens im Dezember zusammen mit der Gewährung der allgemeinen Betriebsprämie zu rechnen. AgE (25.02.2010)
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