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Weitere Befristung statt versprochener Entfristung beim Agrardiesel

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes vorgelegt, in dem unter anderem beim Agrardiesel eine Verlängerung der Aussetzung von Selbstbehalt und Obergrenze um drei Jahre vorgesehen ist. Die lediglich befristete und nicht dauerhafte Aufhebung begründet das BMF damit, dass bis 2012 eine Harmonisierung der Besteuerung von Agrardiesel auf Europäischer Ebene erreicht werden soll. Dies ist nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zwar ein richtiges Ziel, dessen Verwirklichung jedoch mehr als unwahrscheinlich. Hierfür wäre ein einstimmiges Votum der 27 EU-Mitgliedstaaten erforderlich.

Für den DBV ist es deshalb unverständlich, dass der Entwurf nicht den politischen Zusagen des vergangenen Jahres entspricht, in denen stets von einer „Entfristung“ der Agrardieselbesteuerung die Rede war. Deshalb sind jetzt die Abgeordneten des Bundestages gefordert, eine entsprechende Korrektur des Gesetzentwurfs vorzunehmen.

Nicht nachzuvollziehen ist auch, dass der Referentenentwurf die Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirte im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten durch die weiterhin bestehende höhere Besteuerung von Agrardiesel in Deutschland einräumt, die daraus konsequenterweise folgenden Lösungen (weitere Absenkung der Agrardieselsteuer) aber vermissen lässt. Der DBV wird deshalb nachdrücklich für eine Reduzierung des Dieselsteuersatzes eintreten. (02.03.2010)

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