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Schonung landwirtschaftlicher Flächen ist oberstes Gebot

Die Entsiegelung bebauter Flächen oder Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen durch Landwirte sind zukünftig die vorrangigen Mittel der Wahl, wenn ein Ausgleich für Straßen- oder Siedlungsbau erforderlich wird. Dies ist aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) eine der wichtigsten Neuerungen, die mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 einhergeht. Sie entspricht einer langjährigen Forderung des DBV, landwirtschaftliche Produktionsflächen vor dem dauerhaften Verlust zu schützen.

Der DBV weist darauf hin, dass der Gesetzgeber damit einen Richtungswechsel in der Eingriffs- und Ausgleichsregelung vorgenommen hat, der jetzt vor Ort in der Verwaltungspraxis durch die Behörden konsequent umgesetzt werden muss. Landwirtschaftliche Flächen sollen ausdrücklich geschont und nicht mehr aus der Nutzung genommen werden. Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Flächenverbrauchs war ein solches Bekenntnis zu einem sorgsameren Umgang mit der begrenzten Ressource Boden nach Auffassung des DBV längst überfällig.

Auch die von der Regierungskoalition geplante stärkere Flexibilität bei der Nutzung des Ersatzgeldes im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsregelung sollte für flächensparende Kompensationsmaßnahmen im Sinne des Naturschutzes und der Landwirtschaft genutzt werden, wie etwa die Entsiegelung von Industriebrachen oder die Renaturierung von Gewässern.

Ebenfalls am 1. März 2010 in Kraft getreten ist das novellierte Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Während ebenso wie im Naturschutzrecht auch im Wasserrecht die bestehenden Länderregelungen zusammengeführt werden sollten, waren zunächst viele Verschärfungen für Grundeigentümer und Landwirte geplant, die in langwierigen Verhandlungen verhindert werden konnten. Insbesondere die Entscheidung des Gesetzgebers, die baulichen Anforderungen an Güllebehälter nicht noch weiter hochzuschrauben, sollte berücksichtigt werden. Die ersten Entwürfe des Bundesumweltministeriums für eine Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen lassen befürchten, dass entgegen der Vorgaben des WHG deutliche Verschärfungen geplant sind und kein ausreichender Bestandsschutz für Altanlagen gewährleistet wird, kritisierte der DBV. (03.03.2010)

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