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DBV: Erosionsschutz ja – Kataster nein!

Die Bauern erhalten in diesen Tagen Mitteilungsschreiben, welche ihrer Flächen mit Erosionsschutzauflagen nach Cross Compliance belegt sind. Nicht nachvollziehbare Einstufungen im sogenannten Erosionsschutzkataster, aber auch die zum Teil nicht praxistauglichen Maßnahmen zum Schutz vor Erosion führen zu erheblichem Unmut und in einer Vielzahl von Betrieben zu enormen Umsetzungsproblemen. Der Berufsstand hatte bereits in den vergangenen Jahren bei Beschlussfassung über die Vorgaben des Erosionsschutzkatasters vor diesen nun sichtbaren Problemen gewarnt und Bund und Länder zu Pragmatismus bei der Umsetzung von Cross Compliance -Vorgaben wie dem Erosionsschutz gemahnt. Auf Landesebene hätten vielmehr mit den Landwirten Erosionsschutzmaßnahmen über Beratung und Agrarumweltprogramme auf den tatsächlich erosionsgefährdeten Flächen ergriffen werden sollen, anstatt pauschale Auf­lagen auf Basis eines Erosionsschutzkatasters vorzusehen. „Erosionsschutz erreicht man aber nicht mit Katastern und starren Vorgaben, sondern mit einer gezielten und angepassten Bewirtschaftung. Die Bürokratie hat sich an dieser Stelle mal wieder gegen die fachliche Kompetenz der Bauern durchgesetzt“ kritisierte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, die Regelungen zum Erosionsschutzkataster anlässlich der derzeitigen Beratung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes im Deutschen Bundestag. Nicht akzeptabel sei, dass die Landwirte bei der Einstufung ihrer Flächen in eine der Erosionsgefährdungskategorien noch nicht einmal ein Anhörungsrecht bzw. Einspruchsrecht hätten, während die Einstufungen oftmals keineswegs die Gegebenheiten vor Ort widerspiegeln. Der DBV forderte daher eine erneute rechtliche und fachliche Überprüfung des Erosionsschutzkatasters in der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie dem gleichnamigen Gesetz aus.

Die aktuelle Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes dient der Umsetzung neuer Vorgaben bei Cross Compliance aus dem Health-Check der Gemeinsamen Agrarpolitik. Hierbei dürften keine neuen inhaltlichen Vorgaben geschaffen werden, die über das bestehende nationale Fachrecht hinausgehen, forderte Born. (05.03.2010)

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