Nachbesserung der EU-Tierversuchsrichtlinie gefordert
BERLIN. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Überarbeitung des Entwurfs zur EU-Tierversuchsrichtlinie. Das jetzt in Brüssel diskutierte Papier genüge dem Tierschutz nicht, monieren die Grünen. Sie verlangen von der Bundesregierung mehr Einsatz für strengere Standards. „Eine ethische Bewertung von Tierversuchen ist nicht mehr vorgesehen, Alternativmethoden zur Vermeidung von Tierversuchen werden nicht mehr ausreichend gefördert und den Mitgliedstaaten werden weitergehende Maßnahmen zum Tierschutz im Rahmen ihrer nationalen Rechtsordnung verwehrt“, schreibt die Fraktion in einem Antrag. Im Rahmen des Genehmigungsprozesses von Projekten, die lebende Versuchstiere einschließen, soll nach Vorstellung der Grünen eine Ethikkommission bestimmte Fragen prüfen - etwa ob die Projekte unerlässlich und angesichts der zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden ethisch überhaupt vertretbar sind. Zudem verlangen die Grünen einheitliche Standards bei der Qualifikation der Versuchsdurchführenden sowie hinsichtlich der Pflege und Unterbringung der Tiere. Die Richtlinie müsse im Sinne des Subsidiaritätsprinzips eine Mindestharmonisierung herstellen. Darüber hinausgehende Verbesserungen des Tierschutzes sollten auf nationaler Ebene weiterhin möglich sein. Falls Deutschland mit den Änderungen in Brüssel nicht durchkomme, dürfe die Regierung dem Richtlinienentwurf nicht zustimmen, verlangen die Antragsteller. Noch immer würden in der EU jährlich rund 12 Millionen Tiere zu Versuchszwecken „verbraucht“, Tendenz steigend. Die Novelle der EU-Tierversuchsrichtlinie befindet sich zurzeit noch in der Ersten Lesung, obwohl das Europäische Parlament seinen ersten Bericht bereits im Mai 2009 verabschiedet hat. Der Standpunkt des Rates stand zuletzt noch aus, weil seitens der Mitgliedstaaten eine frühe Einigung mit dem Parlament in Zweiter Lesung angestrebt wird. Beide EU-Institutionen sind sich über die Linie einig, strittige Punkte gibt es aber noch hinsichtlich der künftigen Kompetenzen der Europäischen Kommission. Ist ein Kompromiss gefunden, könnte das Hohe Haus den Standpunkt des Rates im Juni unverändert akzeptieren. AgE (08.03.2010)
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