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Seehofer stellt sich beim Solarkompromiss quer

BERLIN. Nach dem von den Koalitionsfraktionen in Berlin erzielten Kompromiss zur Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat sich der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer überraschend gegen diese Einigung gestellt. Die Pläne des Bundeskabinetts hätten nicht hinnehmbare Konsequenzen für Bayern, erklärte Seehofer am vergangenen Freitag nach einem Gespräch mit Vertretern der Solarbranche, an dem auch verschiedene Minister, darunter Agrarressortchef Helmut Brunner, teilnahmen. Für Bayern als „Solarland Nummer eins“ sei die konsequente Unterstützung der regenerativen Energien eine zentrale politische Leitentscheidung für Wohlstand, Lebensqualität und Beschäftigung. Die von der Bundesregierung angestrebten Senkungen der Solarförderung seien zu hoch. Seehofer kündigte an, kurzfristig in weiteren Gesprächen auf Bundes- und Länderebene für Korrekturen am Solarbeschluss zu werben. Konkret nannte Seehofer die bayerische Forderung, auch künftig Solarstrom auf Freiflächen einschließlich Ackerflächen „sachgerecht fördern zu können“. Mit der Bauleitplanung hätten die bayerischen Kommunen ein wirksames Instrument, um eine Zersiedelung der Landschaft durch die Solarproduktion zu verhindern.

Gesetzentwurf kommt über den Bundestag
Seehofers Kritik kommt auch deshalb überraschend, weil in der CSU ebenfalls Rufe laut geworden waren, den Bau von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen einzudämmen. In Kreuth hatte sich die CSU-Landesgruppe Anfang des Jahres gegen den weiteren Bau von Solarstromanlagen auf Äckern ausgesprochen. Freiflächenanlagen sollen nach dem Dafürhalten der Christsozialen im Bundestag nur noch auf vorbelasteten Flächen entstehen. Der in Berlin gefundene Koalitionskompromiss sieht denn auch vor, die EEG-Vergütung auf landwirtschaftlichen Flächen für neue Anlagen künftig komplett zu stoppen. Bei neu installierten Solaranlagen auf Dächern soll ab 1. Juli die Einspeisevergütung um 16 % abgesenkt werden. Geringere Kürzungen soll es auf Konversionsflächen geben. Darüber hinaus soll der jährliche Abbau der Vergütungen künftig in Abhängigkeit vom Zubau neuer Solarstromanlagen stärker oder schwächer ausfallen. Diesen Eckpunkten hat das Bundeskabinett zugestimmt. Der Gesetzentwurf soll über den Bundestag eingebracht werden. Weil es sich bei dem Koalitionskompromiss um eine Änderung des EEG handelt, ist das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Seehofer könnte noch über den Koalitionsausschuss intervenieren.

Goldmann: Amoklauf des Ministerpräsidenten
Der Vorsitzende vom Ernährungsausschuss des Bundestages, Hans-Michael Goldmann , reagierte mit Unverständnis auf Seehofers Äußerungen. Er sprach von einem „Amoklauf“ des Ministerpräsidenten, der an Absurdität kaum zu überbieten sei. „Die FDP hat sich wochenlang gegen das prinzipielle Verbot der Solarförderung auf Ackerflächen gewandt und wollte eine vernünftige Steuerung über eine abgesenkte Förderung erreichen, doch der Chefunterhändler der Union war Christian R u c k von der CSU, der den jetzt gültigen Kompromiss ausgehandelt hat“, betonte Goldmann. Wenn es Seehofer wirklich um die Sache ginge, hätte er sich rechtzeitig in die Debatte eingebracht. Jetzt den kompletten Kompromiss zum Scheitern zu bringen, helfe nicht der Solarindustrie, weil jedem klar sei, „dass wir derzeit eine Überförderung haben“, unterstrich Goldmann. Die gesellschaftliche Akzeptanz der Solarförderung sei auf Dauer nur gegeben, wenn die Verbraucher nicht über Gebühr mit überhöhten Abgaben auf die Förderung der Solarenergie belastet würden.

BBV: Vielseitiges Chancenpotential
Der Bayerische Bauernverband (BBV) warb unterdessen dafür, Photovoltaik-Freiflächenanlagen differenzierter zu betrachten. Es sei falsch, sich gänzlich gegen PV-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen auszusprechen. Die BBV-Präsidentenkonferenz betonte, wie alle erneuerbaren Energien eröffneten auch PV-Anlagen der Landwirtschaft und dem ländlichen Raum Chancen, wenn die Projekte im Einklang mit der Landwirtschaft und der Bevölkerung umgesetzt würden. Dies gelte bei allem Für und Wider auch für die Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. In den BBV-Landesfachausschüssen habe die Meinung überwogen, Eigentumsgedanken und Chancen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum auch bei PV-Freiflächenanlagen im Vordergrund zu sehen. Mit der Einführung von Größenklassen und der Zulassung von Grünland für die Errichtung von PV-Anlagen könnten laut Auffassung des Verbandes Rahmenbedingungen gesetzt werden, dem sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Nutzflächen Rechnung zu tragen. Durch Verzicht von Ausgleichsmaßnahmen und die Integration von PV-Anlagen in bestehende Ausgleichsmaßnahmen ließen sich Flächennutzungskonflikte zusätzlich deutlich reduzieren, meinte der BBV. AgE (15.03.2010)

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