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Regierung plant Vorstoß in Sachen Erosionskataster

BERLIN/MÜNCHEN. Die Union drängt weiter auf Verbesserungen beim „Bodenerosionskataster“. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser, kündigte am vergangenen Freitag einen erneuten Vorstoß der Bundesregierung bei der EU-Kommission an. Ziel sei es, die Regelungen doch noch zu vereinfachen. Man werde nichts unversucht lassen. „Ich setze darauf, dass der neue Agrarkommissar Verständnis für die Probleme in der praktischen Umsetzung hat“, sagte Bleser. Die Regelungen seien in ihrer gegenwärtigen Form eine „Beleidigung für qualifizierte Landwirte“. Unterdessen bekräftigte der Bayerische Bauernverband (BBV) seine Forderung nach umfangreichen Nachbesserungen am Bodenerosionskataster. Zwar würdigte der Verband letzte Woche, dass Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner bereits einige Forderungen des Berufsstandes aufgegriffen habe. Dennoch seien Nachbesserungen insbesondere an der Bundesverordnung notwendig. Die Einstufungen seien vielfach nicht nachvollziehbar, die Maßnahmen zum Schutz vor Erosion teilweise nicht praxistauglich. Es müssten dringend zusätzliche Optionen für Landwirte geschaffen werden, für die die Umsetzung nicht mit vertretbarem Aufwand erreicht werden könne. Betriebe mit Problemen sollten ersatzweise in Abstimmung mit der zuständigen Landwirtschaftsbehörde eigene, auf ihren Betrieb und die tatsächlichen erosionsgefährdeten Flächen abgestimmte Erosionsmaßnahmen ergreifen können, verlangte der BBV. Das Eigenengagement der Landwirte müsse anerkannt werden. Auch über die Flurbereinigung angelegte Erosionsschutzstreifen müssten dazu führen, dass die Auflagen des Erosionskatasters nicht mehr eingehalten werden brauchten. Positiv bewertet die BBV-Präsidentenkonferenz die generelle Ausnahme für frühgesäte Sommerungen. Durch die Einführung der Kleinflächenregelung und des „Formfaktors“ werde den bayerischen Strukturen ansatzweise Rechnung getragen, wenngleich nach wie vor Nachbesserungsbedarf bestehe. Insbesondere die bestehende Bagatellgrenze von 0,5 ha sei massiv anzuheben. Trotz der Sonderregelungen bleibe es für viele Betriebe problematisch, die Auflagen einzuhalten. AgE (22.03.2010)

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