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Schweinepatent gestoppt

MÜNCHEN. Das umstrittene Schweinepatent zur Selektion von Tieren durch Markergene wird es nicht geben. Wie ein Sprecher des Europäischen Patentamtes (EPA) in München am vergangenen Freitag bestätigte, hat der Patentinhaber, das US-Unternehmen Newsham Choice Genetics, das Patent nicht weiter verfolgt. Damit verlieren die Ansprüche ihre Gültigkeit. Mehr als 50 Verbände, zahlreiche Privatpersonen sowie die hessische Landesregierung hatten im April 2009 einen Sammeleinspruch gegen das ursprünglich vom Agrarkonzern Monsanto angemeldete Patent beim EPA eingereicht. Kern des nun hinfälligen Patents ist ein technisches Verfahren, mit dem Schweine auf ein sogenanntes Leptin-Rezeptor-Gen untersucht werden können, das für Gewichtszunahme und Wachstum verantwortlich gemacht wird. Als problematisch wurde das Patent von Gegnern eingeschätzt, weil sich dieses nicht nur auf den Test, sondern auch auf die Schweine selbst erstrecken könnte. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte kritisiert, dass das Patent auch Elemente herkömmlicher Züchtung beinhaltete und damit das Verbot umgangen werde, Kreuzungs- und Selektionsverfahren zu patentieren. Monsanto hatte das Patent im Jahr 2004 angemeldet und 2007 an Newsham Choice Genetics verkauft. Nachdem das Patent 2008 erteilt wurde, hatten zahlreiche Verbände vor rund einem Jahr Einspruch eingelegt.

Herkömmliche Züchtungsverfahren schützen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) wertete den Widerruf des Patents als einen großen Erfolg für den landwirtschaftlichen Berufsstand und als Bestätigung, dass sich der intensive Einsatz der Landwirte gegen Patente auf Tiere und Pflanzen lohne. „Ich gehe davon aus, dass der Druck der Landwirte und unsere stichhaltigen Argumente dazu geführt haben, dass der Patentinhaber von dem Patent Abstand genommen hat“, erklärte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Anlässlich des Widerrufs des Schweinepatents forderte der DBV die Bundesregierung auf, ihren eingeschlagenen Weg „verstärkt fortzusetzen“ und sich entsprechend der Zielsetzung im Koalitionsvertrag mit Nachdruck für ein Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen einzusetzen. Auch müssten klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, damit die Garnierung von herkömmlichen Züchtungsverfahren mit technischen Elementen nicht zu einer Patentierung führen könne.

Politik statt Anwälte am Zuge
Auch die Umweltorganisation Greenpeace sieht die Bundesregierung am Zug, und zwar mit gesetzlichen Regelungen zum im Koalitionsvertrag beschlossenen Verbot von Patenten auf Nutztiere und -pflanzen. „Die Rücknahme des Schweinepatents ist ein wichtiger Erfolg für Verbraucher und Landwirte in Europa“, erklärte Christoph Then, Patentberater für Greenpeace. Der Erfolg zeige, dass auch große Konzerne dem Druck der Öffentlichkeit nachgeben müssten. Begrüßt wurde die Entwicklung auch von der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Die Versuche von multinationalen Konzernen und wissenschaftlichen Einrichtungen, die vollständige Kontrolle über die Lebensmittelerzeugung vom Acker und Stall des Bauern bis zum Teller des Verbrauchers mit Hilfe von Patenten zu erlangen, haben mit der Widerrufung des Schweinezuchtpatents seitens des Patentinhabers einen großen Dämpfer erhalten“, betonte AbL-Bundesgeschäftsführer Georg Janßen. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ulrike Höfken hob hervor, die Entscheidung dürfe keine Ausrede für Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sein, sich zurückzulehnen. Es könne nicht sein, dass Rechtsicherheit für Landwirte und Züchter erst durch Klagen gegen bereits erteilte Patente geschaffen werde. „Wir fordern daher die Bundesregierung auf, endlich ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen und sich mit Nachdruck in Brüssel für eine Reform des EU-Patentrechts einzusetzen“, unterstrich Höfken. Dass die Selbstkontrolle des EPA nicht funktioniere, zeige sich daran, dass zu weitreichende Patentansprüche wie beim Schweinepatent oftmals erst von Dritten aufgedeckt würden.

Milchleistungspatent bestätigt
Unterdessen bleibt das Agrarthema beim Europäischen Patentamt aktuell. So hatte die Behörde erst Anfang März ein Patent auf ein Verfahren zur erhöhten Milchleistung bei gentechnisch veränderten Rindern bestätigt. Gegen das Patent hatte unter anderem Greenpeace Einspruch erhoben. Das im Januar 2007 erteilte Patent EP1330552 einer Gruppe belgischer und neuseeländischer Forscher bezieht sich unter anderem auf die Verwendung einer Gensequenz zur Erhöhung der Milchleistung bei Rindern sowie auf mit dieser Sequenz gentechnisch veränderte Tiere. Die Einspruchsabteilung des EPA - ein Gremium aus drei technischen Experten und einer Juristin - kam zu dem Schluss, dass der Einspruch auf der Grundlage des europäischen Patentübereinkommens zurückgewiesen werden müsse. Insbesondere den Einwand, die patentierte Erfindung rufe bei Tieren Leiden ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier hervor, hielt die Einspruchabteilung für nicht ausreichend belegt. Die Entscheidung kann in zweiter Instanz angefochten werden. AgE (28.04.2010)

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