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Kürzung der Solarförderung sorgt für Boom bei Fotovoltaikanlagen

BONN. Die seit längerem diskutierte und inzwischen beschlossene Kürzung der Solarförderung hat einen Investitionsboom in diesem Sektor ausgelöst. Die Bundesnetzagentur erwartet für das erste Halbjahr 2010 einen Zubau an Fotovoltaikanlagen von mehr als 3 Gigawatt (GW) an installierter Gesamtleistung. Wie die in Bonn ansässige Behörde vergangene Woche mitteilte, sind in diesem Zeitraum rund 135 000 Datenmeldungen bei ihr eingegangen, davon allein weit über 50 000 im Monat Juni. Behördenchef Matthias Kurth sprach von einer „Flut an Datenmeldungen“. Viele Anlagenbetreiber wollten sich noch die höheren Vergütungssätze sichern. Bereits aus der vorläufigen Auswertung der Monate Januar bis Mai 2010 ergibt sich laut Bundesnetzagentur ein Zubau von rund 1,7 GW. Ausgehend von den in Bonn vorliegenden Datenmeldungen zeichne sich ab, dass allein im Juni ein Zuwachs an installierter Leistung erfolgt ist, der annähernd der Gesamtsumme der ersten fünf Monate des Jahres entsprechen könnte. Ende 2009 lag die installierte Leistung von Fotovoltaik-Anlagen in Deutschland bei insgesamt 9,8 GW. Der Zuwachs an installierter Leistung betrug im Jahr 2009 rund 3,8 GW. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr etwa 160 000 Datenmeldungen bei der Bundesnetzagentur ein.

Neue Vergütungssätze werden Ende Oktober veröffentlicht
Seit dem 1. Januar 2009 sind Anlagenbetreiber verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung von neu in Betrieb gehenden Anlagen zu melden. Auf der Basis der Zahlen der Bundesnetzagentur werden entsprechend der Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Degressions- und Vergütungssätze für das Folgejahr berechnet. Das geänderte EEG enthält mehrere Schwellenwerte für eine höhere oder geringere Degression. Kurth kündigte an, seine Behörde werde bis zum 31. Oktober 2010 die Degressions- und Vergütungssätze für das Jahr 2011 veröffentlichen. „Wir rechnen mit einer höheren Degression, was zu einer weiteren Absenkung der Vergütungssätze im Jahr 2011 führen wird", betonte Kurth. Die Förderung für Strom aus Hausdachanlagen ist rückwirkend zum 1. Juli 2010 um 13 %, für Freiflächenanlagen um 12 % und für Anlagen auf Konversionsflächen um 8 % reduziert worden. In einer zweiten Stufe werden die Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils 3 Prozentpunkte sinken. Ackerflächen sind nunmehr ganz von der EEG-Förderung ausgeschlossen. AgE (04.08.2010)

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