Röttgen: Knapp 20 Prozent erneuerbare Energien bis 2020 erreichbar
BERLIN. Die Bundesregierung hat ihre Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien untermauert. In dem vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie geht die Regierung davon aus, dass das verbindliche Ziel von 18 % erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch im Jahre 2020 nicht nur erreicht, sondern mit einem erwarteten Anteil von 19,6 % sogar übertroffen wird. Laut den nun vorgelegten Schätzungen im Aktionsplan wird der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommarkt 38,6 %, im Wärmemarkt 15,5 % und im Verkehrssektor 13,2 % betragen. „Bei diesen Ausbauzahlen wie auch bei dem Gesamtwert handelt es sich nicht um neue Ziele der Bundesregierung, sondern um derzeitige Schätzungen und Erwartungen“, betonte das Bundesumweltministerium. Das 18-Prozent-Ziel hat Deutschland gegenüber seinen Partnern in der Europäischen Union zugesagt. Laut den deutschen EU-Zielen sollen bis zum Ende des nächsten Jahrzehnts mindestens 30 % erneuerbare Energien im Strombereich und 14 % im Wärmesektor erreicht werden. Im Verkehrssektor sollen Biokraftstoffe zu einer Vermeidung von 7 % der Klimagasemissionen führen. Energetisch entspricht dies laut den Erwartungen der Bundesregierung einem Anteil von 12 % am gesamten Kraftstoffmarkt.
Ausbau der Stromnetze erforderlich
Ressortchef Norbert R ö t t g e n sprach anlässlich des Kabinettsbeschlusses von einem ehrgeizigen und technisch anspruchsvollen Weg ins regenerative Zeitalter. Um die Ziele zu erreichen, müsse auch die Energieeffizienz deutlich steigen. Zudem sei für den erwarteten Ausbau der Offshore-Windenergie und den wachsenden Stromhandel auch der Ausbau der Stromnetze und der Speicherkapazitäten erforderlich. Hier werde das Energiekonzept der Bundesregierung deutliche Akzente setzen, erklärte der CDU-Politiker mit Blick auf die im Herbst aus seinem Haus erwartete energiepolitische Strategie.
Hohes Importpotential bei Biomasse
Breiten Raum nimmt in dem Nationalen Aktionsplan die Frage der Importe von Biomasse zur Energienutzung ein. Dazu heißt es dem Papier der Bundesregierung, flüssige Bioenergieträger, die aus tropischen Rohstoffen produziert würden, insbesondere Biodiesel aus Palmöl und Bioethanol aus Zuckerrohr, hätten vielfach deutlich geringere Herstellungskosten als vergleichbare deutsche und europäische Produkte; perspektivisch könnten diese Effekte auch für biogene Festbrennstoffe wie den Rohstoff Plantagenholz gelten, wenn geeignete Aufbereitungsschritte am Markt verfügbar seien. Biomassen und Bioenergieträger hätten damit ein hohes ökonomisches Importpotential, unterstreicht die Bundesregierung und weist gleichzeitig auf die ab kommendem Jahr in Deutschland geltenden Nachhaltigkeitsstandards hin. Zu achten sei darauf, dass Nachhaltigkeitsregelungen, wie sie beispielsweise in der EU-Richtlinie für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe festgelegt worden seien, so ausgestaltet würden, dass sie eine nachhaltige forstwirtschaftliche Biomassenutzung nicht behinderten, sondern förderten. Die forstwirtschaftliche Biomasseerzeugung müsse nachhaltig erfolgen, so dass soziale und ökologische Beeinträchtigungen vermieden würden. AgE
(10.08.2010)
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