Bundesländer sollen über GVO-Abstände selbst entscheiden
BERLIN. Wie groß in Deutschland der Abstand zwischen gentechnisch verändertem Mais und konventionellen Kulturen sein muss, soll jedes einzelne Bundesland künftig selbst entscheiden dürfen. Das sehen Planungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums vor, für die eine Änderung des Gentechnikgesetzes notwendig ist. Im Haus von Ressortchefin Ilse Aigner arbeitet man deshalb an Eckpunkten für eine solche Gesetzesänderung, die sich die schwarz-gelbe Koalition seit der Regierungsübernahme vorgenommen hat. So war im Koalitionsvertrag angekündigt worden, die rechtlichen Vorraussetzungen dafür zu schaffen, „damit die Bundesländer innerhalb eines bundeseinheitlichen Rahmens von Kriterien flexibel eigenständig Abstände festlegen können, die zwischen Feldern mit genetisch veränderten Pflanzen und solchen mit konventionellem oder ökologischem Anbau einzuhalten sind“. Offen ist noch, wie diese Vorgabe nun umgesetzt wird. Die einfachste Möglichkeit des im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetzes wäre, dass die derzeit bundesweit geregelten Mindestabstände - 150 m von GVO- zu konventionellem Mais und 300 m zu ökologischem Mais - erhalten bleiben, die Bundesländer davon aber mit eigenen Regelungen abweichen können. Möglich wäre auch ein bundesweit festgelegter Abstandskorridor, innerhalb dessen sich die Bundesländer bewegen.
Bundesregelungen zur Koexistenz bleiben
Wie aus dem
Bundeslandwirtschaftsministerium verlautet, sollen die neben denen zum Abstand verbleibenden Fragen der Koexistenz - so beispielsweise die Haftungsfragen - nicht verändert werden und weiter bundeseinheitlich geregelt sein. Treibende Kraft hinter den Bestrebungen zugunsten von mehr Autonomie für die Bundesländer in Sachen Gentechnik ist Bayerns Umweltminister Markus Söder, der auf ein gentechnikfreies Bayern hinarbeitet. Momentan ist der kommerzielle Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Deutschland aber ohnehin verboten, nachdem Aigner im vergangenen Jahr für den Monsanto-Mais MON810 ein nationales Anbauverbot verhängt hatte. Allerdings strebt Monsanto derzeit in Brüssel die Neuzulassung seines insektenresistenten Mais an. Sollte es in Brüssel erneut eine Genehmigung für MON810 geben, müsste sich Deutschland wohl neue Gründe für seinen Anbaustopp einfallen lassen.
Konsens jenseits der Ausstiegsklausel?
Denkbar ist, dass neben den Maisabständen auch weitere Kulturen - so Kartoffeln - mit in die Neuregelungen zu den Abstandsauflagen aufgenommen werden. Schließlich war nach der Amflora-Zulassung Kritik aus den Ländern, speziell aus Mecklenburg-Vorpommern, laut geworden, weil Bundesregelungen für die gentechnisch veränderte Stärkekartoffel fehlen. Angesichts der fehlenden Mehrheit für FDP und Union im Bundesrat und der Sonderrolle Bayerns scheint andererseits aber fraglich, ob hier über die Ausstiegsklausel bei den Maisabständen hinaus ein Konsens möglich ist. Eine Schlüsselrolle könnte künftig Nordrhein-Westfalen mit seinem Grünen-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel zukommen, der der Biotechnologie ähnlich ablehnend gegenübersteht wie Söder. Remmel spricht sich für eine Kompetenzübertragung auf die Bundesländer in Sachen Grüne Gentechnik aus. „Wir wollen Regionen unterstützen, die sich für die Gentechnikfreiheit entscheiden und wir wollen auf Landesflächen ein Gentechnikverbot aussprechen“, erklärte vergangene Woche ein Sprecher des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums. Nordrhein-Westfalen werde sich auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Gentechnik nicht weitere Kreise ziehe.
FDP: Gentechnik-Gesetz umfassend ändern
In den Koalitionsfraktionen in Berlin drängt man unterdessen auf mehr als nur größeren Spielraum für die Bundesländer bei den GVO-Abständen. Vielmehr wollen auch die Befürworter der Biotechnologie etwas herausholen. So erklärte die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan, bei einer Novellierung des deutschen Gentechnikrechts stehe nicht nur die Organisation der Koexistenz auf der Tagesordnung. Die Liberale fordert vielmehr eine Überarbeitung der Regeln zur Nulltoleranz gegenüber hierzulande nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) „Deswegen wollen wir, sofern die EU keine besseren Regelungen auf den Weg bringt, im Rahmen des EU-Rechts eine praktikable nationale Lösung“, betonte Happach-Kasan, der ein Schwellenwert oder aber eine „technische Anleitung“ vorschwebt, mit der das Analyseverfahren für GVO-Spuren und damit eine Nachweisschwelle festgelegt würden. Darüber hinaus erneuerte sie ihre Forderung nach einer Gentechnik-Positivkennzeichnung, mit der beispielsweise das Fleisch von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, als „mit Gentechnik“ gekennzeichnet würde. Eine solche Regelung muss allerdings auf EU-Ebene verabschiedet werden, ein Unterfangen, dem derzeit die Erfolgaussichten fehlen.
Gesetz nicht zweimal aufschnüren
„Für eine pauschale Verbotspolitik stehen die Liberalen nicht zur Verfügung“, sagte Happach-Kasan. Die FDP unterstütze Bundeskanzlerin Angela Merkel, die zu Recht einer Aufweichung des EU-Binnenmarkts eine Absage erteilt habe, so die Liberale mit Blick auf Ankündigungen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei nationalen Anbauentscheidungen einzuräumen, dafür aber auf eine Beschleunigung von ausstehenden GVO-Zulassungen zu drängen. Es mache keinen Sinn, das Gentechnikgesetz zweimal in einer Legislaturperiode aufzuschnüren. Deswegen müssten bei der Novellierung des Gentechnikgesetzes alle Kritikpunkte am Gesetz bearbeitet werden. Rückendeckung kann Happach-Kasan von ihren FDP-Parteikollegen in Bayern erwarten, die mit der gentechnikkritischen CSU von Ministerpräsident Horst Seehofer im Freistaat eine Koalition bilden. So gilt Liberalen-Agrarsprecher Thomas Dechant aus dem bayerischen Landtag als Fürsprecher der Grünen Gentechnik, zumindest in einigen Bereichen. AgE
(17.08.2010)
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