Breite Front in der Landwirtschaft gegen Ökosteuerpläne der Regierung
DBV will Ausnahmen für Agrarbetriebe wahren - Durch Anhebung der Sockelbeträge würden Landwirte nicht mehr in den Genuss der Steuererstattungen kommen - Schwelle bei der Stromsteuer für Bauern fast verzehnfacht - Zentralverband Gartenbau wehrt sich weiterhin gegen Mehrbelastung - Mittelständische Gartenbaubetriebe ungleich härter getroffen als große Energieverbraucher - DRV sorgt sich um Winzer- und Agrargenossenschaften
BERLIN. Der Deutsche Bauernverband (DBV) wendet sich ebenso wie der Zentralverband Gartenbau (ZVG) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) gegen die von der Bundesregierung geplanten Einschnitte für Betriebe bei der Ökosteuer. Diese gehen aus DBV-Sicht zu Lasten des Mittelstandes, insbesondere auch der klein- und mittelbetrieblich strukturierten Landwirtschaft. Die Anhebung der Sockelbeträge für die Erstattungen um etwa das Fünffache führe in Kombination mit der halbierten Steuerermäßigung dazu, dass praktisch die gesamte deutsche Landwirtschaft von den Ermäßigungen bei der Ökosteuer, also bei der Strom- und Energiesteuer, ausgeschlossen werde. Im einzelnen moniert der DBV, dass beispielsweise bei der Stromsteuer die Schwelle, ab der Steuererstattungen gewährt werden, von 25 000 kWh auf etwa 243 900 kWh pro Jahr fast verzehnfacht werden soll. Damit werde die Landwirtschaft faktisch von der Ökosteuer-Entlastung ausgeschlossen. Der DBV fordert daher, auf die Anhebung dieser Schwellen für die Ökosteuer-Erstattung zu verzichten, zumindest für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Ähnliche Kritik äußert der ZVG. „Die jetzt beabsichtigte Anhebung der Sockelbeträge führt dazu, dass gerade die kleinen, mittelständischen Gartenbaubetriebe zu einem großen Teil auch gegenüber dem produzierenden Gewerbe den Kürzeren ziehen“, warnt der ZVG in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf und fordert, die derzeit gültigen Sockelbeträge beizubehalten.
Landwirte stehen im globalen Konkurrenzkampf
Der Bauernverband widerspricht in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Argumentation des Bundesfinanzministeriums, wonach kleine und mittlere Unternehmen mit einem geringeren Energiebedarf „überwiegend nicht im internationalen Wettbewerb“ stünden. Viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe hätten einen relativ hohen Energieverbrauch für Strom und Wärme. So stünden zum Beispiel Schweinehaltungsbetriebe, Ackerbaubetriebe mit Getreidetrocknung oder Gartenbaubetriebe in einem harten Kostenwettbewerb mit ihren europäischen Mitbewerbern im Binnenmarkt. Deswegen bleibe ein Ausgleich der Ökosteuer-Belastungen unabhängig von der Betriebsgröße nötig. Der DBV weist darauf hin, dass die Landwirtschaft bereits seit Einführung der Ökosteuer durch die Verwendung der Steuermittel zur Reduzierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung benachteiligt sei. Vor allem die landwirtschaftlichen Familienbetriebe könnten nicht oder allenfalls in relativ geringem Maße von den Entlastungen bei der Rentenversicherung profitieren. Laut den Plänen von Bundesfinanzminister Wolfgang S c h ä u b l e sind herbe Einschnitte bei den Ökosteuerermäßigungen geplant. So soll bei der Stromsteuer die Entlastung halbiert werden, und zwar von derzeit 8,20 Euro auf 4,10 Euro pro Megawattstunde (MWh). Hinzu kommt die Anhebung des Sockelbetrags im Energiesteuer- ebenso wie im Stromsteuergesetz (AGRA-EUROPE 33/10, LÄNDERBERICHTE 32).
Schlacht-, Milch- und Futtermittelindustrie betroffen
Vor erheblichen Mehrbelastungen für energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft warnte der Raiffeisenverband. Nach DRV-Einschätzung wären Schlachthöfe, Milchverarbeiter und Futtermittelhersteller von den geplanten Regelungen besonders betroffen. Bei diesen Unternehmen betrügen die Energiekosten teilweise bis zu 50 % der Produktionskosten. Durch die drastische Anhebung der Sockelbeträge liefen zudem viele kleine und mittelständische Unternehmen Gefahr, von der Ermäßigung bei der Ökosteuer völlig ausgeschlossen zu werden. Dies würde insbesondere Winzer- und Agrargenossenschaften in hohem Maße treffen, unterstrich der DRV. Bei der Einführung der Ökosteuer 1999 seien die zusätzlichen steuerlichen Belastungen mit der Ermäßigung von Lohnnebenkosten verknüpft gewesen. Daran fehle es nun. AgE (25.08.2010)
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