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Betriebe sollen zusätzliche Daten zur Emissionsberichterstattung liefern

BERLIN. Die deutschen Landwirte müssen sich zumindest für das kommende Jahr auf die Herausgabe zusätzlicher statistischer Angaben einstellen. Im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung und der Erhebung über die Viehbestände sollen Daten zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern bei rund 20 000 Betrieben sowie zum Eiweißeinsatz in der Schweinefütterung bei etwa 16 000 Betrieben erfasst werden. Laut einer dem Bundesrat zugeleiteten Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Erhebung agrarstatistischer Daten für die Emissionsberichterstattung, der Agrarstatistik-Emissionsberichterstattungsverordnung (AgrStatEBV 2011), sollen die Daten zusammen mit anderen Angaben dazu dienen, die Berichterstattungspflichten gegenüber der EU über Klimagase und Ammoniak aus landwirtschaftlichen Quellen zu erfüllen. Angaben zu Art und Menge der ausgebrachten Wirtschaftsdünger sollen helfen, die ausgebrachte Stickstoffmenge für die Berechnung der N2O- und NH3-Emissionen zu quantifizieren. Die Art des Wirtschaftsdüngers umfasst bei Gülle auch die Unterscheidung nach der Tierart. Die Angaben zu den Kulturarten der Flächen, auf die Wirtschaftsdünger ausgebracht wurde, ferner zur Ausbringungstechnik für Gülle- und Gärrestausbringung sowie zur Jahreszeit der Ausbringung von Gülle sollen helfen, die ausgebrachten Mengen an Stickstoff in verschiedene Kategorien mit unterschiedlichem Emissionsverhalten zu klassifizieren.

Stickstoffausscheidungen reduzieren
Insbesondere emissionsmindernde Gülleausbringungstechniken wie Schleppschläuche oder Schleppschuhe haben erhebliche Auswirkungen auf die NH3-Emissionen. Die zu erfragende durchschnittliche Zeitspanne zwischen Ausbringung und Einarbeitung der Gülle ist laut Landwirtschaftsministerium für die Berechnung der NH3-Emissionen die wichtigste und derzeit unsicherste Eingangsgröße. Der Berichtszeitraum für den Einsatz von Wirtschaftsdünger wird das Kalenderjahr 2010 sein. Im Rahmen der Erhebung über die Viehbestände sollen im November 2011 Merkmale über den Eiweißeinsatz in der Mastschweinefütterung erhoben werden. Insbesondere die Mastleistung, die aus Anfangsgewicht, Endgewicht und Mastdauer ermittelt wird, die Zahl der Fütterungsphasen sowie der Rohproteingehalt der Futtermischung am Mastbeginn und am Mastende sollen erfragt werden. Die Angaben zur Art der Futtermischung sollen der Unterscheidung von hofeigenen Mischungen und zugekauften Mischfuttermitteln dienen. Durch die Erhebung sollen genauere Kenntnisse über die Häufigkeit stickstoffreduzierter Fütterungsverfahren in der Schweinemast erlangt werden. Eiweißangepasste Fütterungssysteme können laut Ressortangaben die Stickstoffausscheidungen von Schweinemastbetrieben erheblich reduzieren.

Belastung der Befragten klein halten
Die Erhebungsmerkmale zum Wirtschaftsdüngereinsatz sollen bei einer Unterstichprobe von höchstens 40 000 Betrieben in der im nächsten Jahr ohnehin als Stichprobe durchgeführten Bodennutzungshaupterhebung aufgenommen werden. Der vorgesehene Umfang soll dabei einen Kompromiss zwischen Nutzerbedarf und Belastung der Befragten bilden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht von 20 000 Betrieben aus, die tatsächlich inhaltlich verwertbare Auskünfte geben, weil wahrscheinlich nur in etwa der Hälfte der befragten Betriebe Wirtschaftsdünger ausgebracht wird. Die Merkmale zur Schweinemastfütterung sollen bei allen Betrieben der Stichprobe zur Viehbestandserhebung erfasst werden, in denen Jung- oder Mastschweine gehalten werden. Das sind Ministeriumsschätzungen zufolge rund 16 000 Betriebe.

Wiederholung möglich
Die Kalkulation der Emissionsdaten soll in Zusammenarbeit des Statistischen Bundesamtes mit dem Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut (vTI) erfolgen. Dabei werden sogenannte Emissionsinventare aufgrund der Emissionswirksamkeit verschiedener landwirtschaftlicher Aktivitäten und Produktionsverfahren erstellt. Diese Arbeiten gelten als integraler Bestandteil des nationalen Systems zur Emissionsberichterstattung. Zur Reduzierung der Unsicherheiten und zur Abbildung der bisher erbrachten Emissionsminderung durch eine geänderte landwirtschaftliche Praxis soll eine verbesserte Datenbasis in den Bereichen „Wirtschaftsdüngerausbringung“ und „Eiweißeinsatz in der Schweinefütterung“ geschaffen werden. Die zunächst nur für 2011 geplante Erhebung soll wiederholt werden, sobald zu erwarten ist, dass aufgrund von Änderungen in den relevanten Prozessen eine erneute Datenaufnahme notwendig ist. Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2012 wieder außer Kraft treten. AgE (30.08.2010)

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