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Direktzahlungen ab 2012 vollständig entkoppelt

Erzeugerbeihilfen für Stärkekartoffeln, Eiweißpflanzen und Schalenfrüchte sowie Verarbeitungsprämien für Flachs, Hanf, Trockenfutter, Kartoffelstärke fallen weg - Prämienvolumen wird in die EU-Betriebsprämienregelung einbezogen - Deutschland bei der Entkopplung Vorreiter in der Europäischen Union - Weitere Rechtsänderungen zu Jahresbeginn

BONN . Mit Beginn des neuen Jahres 2012 treten zahlreiche Rechtsänderungen in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung in Kraft. Das Bundeslandwirtschaftsministerium verwies vergangene Woche in dem Zusammenhang auf den Wegfall der letzten noch an die Produktion gekoppelten EU-Beihilfen in Deutschland. Hierbei handelt es sich um Erzeugerbeihilfen für Stärkekartoffeln, Eiweißpflanzen und Schalenfrüchte sowie um Verarbeitungsprämien für Flachs, Hanf, Trockenfutter und Kartoffelstärke. Das dafür bisher verwendete Prämienvolumen wird ab dem kommenden Jahr in die EU-Betriebsprämienregelung einbezogen und führt zur Erhöhung der Werte der Zahlungsansprüche für alle flächenbewirtschaftenden Betriebe, unabhängig von der Art der landwirtschaftlichen Produktion. Deutschland gilt mit seinem Modell der vollständig entkoppelten und regional einheitlichen Flächenprämien als Vorreiter in der Europäischen Union. Wie das Agrarressort mit Blick auf die Jahreswende weiter mitteilte, wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) die Investitionsförderung im Schlachtbereich auf kleine Betriebe und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten mit einem Jahresumsatz unter 10 Mio Euro konzentriert. Ferner tritt am 1. Januar 2012 das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Von besonderer Bedeutung ist die Einführung einer Sondervergütungsklasse für kleine standortangepasste 75 Kw-Biogasanlagen, die vornehmlich Gülle einsetzen.

Rohstoffvergütungsklassen statt Boni
Kleine Biogasanlagen, die mindestens 80 % Gülle oder Mist einsetzen, werden ab 2012 mit einer besonderen Vergütung von 25 Cent/KWh gefördert. Generell steigt mit der Neuregelung bei Biogasanlagen die Grundvergütung, enthält aber den bis dato gesondert ausgezahlten Bonus für Kraftwärmekopplung. Die Boni für nachwachsende Rohstoffe, Landschaftspflege und auch für Gülle werden durch zwei sogenannte Rohstoffvergütungsklassen ersetzt, die zukünftig Verzerrungen bei den Rohstoffvergütungen vermeiden sollen. Anlass zur Kritik gab im Vorfeld bei den Biogasanlagen vor allem die neue Obergrenze von 60 Masseprozent Mais oder Getreide sowie die Mindestwärmenutzung von 60 %. Die Änderungen gelten nur für Neuanlagen, die ab 2012 in Betrieb gehen.

Käfigverbot durchsetzen
Ab 1. Januar 2012 ist es in der EU nicht mehr erlaubt, Eier aus konventionellen Käfighaltungen zu vermarkten. Deutschland hatte die konventionelle Käfighaltung bereits zwei Jahre früher abgeschafft als es nach EU-Recht erforderlich gewesen wäre. Nunmehr müssen alle EU-Staaten nachziehen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium verwies auf die Ankündigung der EU-Kommission, die Einhaltung des Verbots streng zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Zu dem europaweiten Verbot gehört, dass Eier von Legehennen, die in konventionellen Käfigen gehalten werden, weder innerhalb des Binnenmarktes noch national vermarktet werden dürfen, auch nicht in verarbeiteten Lebensmitteln. Die Bundesregierung pocht auf eine konsequente Umsetzung des geltenden Rechts in ganz Europa, notfalls durch Strafzahlungen an jene Mitgliedstaaten, die sich nicht an EU-Recht halten.

Neues EU-Bio-Logo
Spätestens ab 1. Juli 2012 müssen alle vorverpackten Biolebensmittel mit dem neuen EU-Gemeinschaftslogo für ökologische Produkte gekennzeichnet werden. Dann endet die Übergangsregelung, nach der Hersteller von Bioprodukten ihr noch vorhandenes Verpackungsmaterial aufbrauchen dürfen. Grundsätzlich müssen vorverpackte Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt werden, bereits seit dem 1. Juli 2010 mit dem EU-Biologo gekennzeichnet werden. Das EU-Biologo ändert nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums nichts an der Nutzung des erfolgreich etablierten deutschen Biosiegels. Das Biosiegel kann auch über den 1. Juli nächsten Jahres hinaus unverändert verwendet werden, und zwar auch zusammen mit dem EU-Biologo. Das Agrarressort wertet das Biosiegel als ein nach wie vor wichtiges Instrument für die positive Entwicklung des Biomarktes.

Verbesserungen beim Tierschutz geplant
In seinem Ausblick auf das kommende Jahr kündigt das Bundeslandwirtschaftsministerium erneut konkrete Verbesserungen für den Tierschutz im Rahmen einer Novelle des deutschen Tierschutzgesetzes an. Vorgesehen seien „wesentliche Verbesserungen in unterschiedlichen Bereichen der Nutztierhaltung“. Genannt werden der Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln, ein Verbot der Kennzeichnung von Pferden mit Schenkelbrand sowie eine Neuformulierung des Qualzuchtverbots. Darüber hinaus sollen Halter von Nutztieren zu Erwerbszwecken künftig bei der Sicherstellung des Tierschutzes stärker in die Pflicht genommen werden und Kontrollsysteme etablieren müssen. Verbessert werden soll schließlich der Schutz von Versuchstieren. Auf europäischer Ebene will sich das Bundeslandwirtschaftsministerium für die Einführung eines europäischen Tierschutz-Labels einsetzen.

Irreführende Werbeaussagen werden verboten
Eine Liste mit den zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen zu Lebensmitteln wird dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2012 in Kraft treten. Sogenannte Health Claims, die nicht auf der EU-weit gültigen Liste stehen, werden mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten verboten. Die Werbeaussagen für mehr als 1 500 pflanzliche Stoffe werden gegenwärtig noch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet und dürfen bis zum Abschluss der Prüfungen weiter verwendet werden. Neu gefasst werden die Regelungen für „Diabetiker-Lebensmittel“. Nach wissenschaftlichem Kenntnisstand benötigen Personen mit Diabetes mellitus keine speziellen diätetischen Lebensmittel mehr. Für Diabetiker gelten inzwischen die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung wie für die Allgemeinbevölkerung. Deshalb dürfen Lebensmittel, die aufgrund ihrer speziellen Zusammensetzung den Hinweis „zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus“ tragen, nur noch bis 9. Oktober 2012 in den Handel gebracht werden. Alle Produkte, die bis dahin im Handel sind, dürfen nach diesem Datum noch abverkauft werden. Für die Stoffe Taurin, Koffein, Glucuronolacton und Inosit, die insbesondere in sogenannten „Energydrinks“ verwendet werden, werden durch Rechtsverordnung Höchstmengen festgelegt. Für unverpackt abgegebene Erfrischungsgetränke mit erhöhtem Koffeingehalt sollen erweiterte Kennzeichnungsanforderungen gelten. Geregelt wird dies durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Sie wird voraussichtlich Anfang 2012 in Kraft treten.

Neue Höchstgehalte für PAK
Ab 1. September 2012 gelten überarbeitete und zum Teil neue Höchstgehalte für polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK entstehen beispielsweise beim Räuchern oder Grillen. Erstmals wird 2012 ein PAK-Höchstgehalt für gegrilltes Fleisch festgesetzt. Es darf dann nicht mehr als 5,0 Mikrogramm der Einzelsubstanz Benz(a)pyren pro Kilogramm Fleisch enthalten oder nicht mehr als 30 µg/kg an Benz(a)pyren und drei weiteren PAKs in Summe. Ab 1. April kommenden Jahres gibt es erstmals einen Höchstgehalt für Nitrat in Rucola. Ein Kilogramm Rucola, das im Winter geerntet wird, darf dann nicht mehr als 7 000 mg Nitrat enthalten. Für im Sommer geernteten Rucola gilt eine Höchstgrenze von 6 000 mg Nitrat. Überarbeitet wurden die EU-Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche Polychlorierte Biphenyle (PCB). Sie treten zum 1. Januar 2012 in Kraft. Dabei wurden erstmals Höchstgehalte für Säuglings- und Kleinkindernahrung festgelegt. Ab Beginn des neuen Jahres gelten auch erstmals europäische Summenhöchstgehalte für nichtdioxin-ähnliche PCB in verschiedenen tierischen Lebensmitteln.

Altersrentenbeitrag steigt im Westen
Eine Reihe von Änderungen gibt es im Bereich der Sozialpolitik. So sinkt zum 1. Januar 2012 der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von derzeit 19,9 % auf 19,6 %. In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) steigt jedoch der Beitrag in den alten Ländern von 219 Euro auf 224 Euro im Monat. Hintergrund ist ein steigendes Durchschnittsentgelt, das als Rechengröße in die Ermittlung des Beitrages einfließt. Da in den neuen Ländern dieses Durchschnittsentgelt nicht so stark steigt, wirkt insgesamt die Senkung des Beitragssatzes zur GRV stärker. Hier sinkt der Beitrag zur AdL von monatlich 192 Euro auf 191 Euro. Mit Beginn des neuen Jahres tritt ferner das so genannte Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Arbeitnehmer können für bis zu zwei Jahre ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Eine Kürzung des Einkommens entsprechend der Kürzung der Stundenzahl findet nicht statt. Vielmehr wird das Einkommen in geringerem Umfang gekürzt. Die geringere Kürzung des Einkommens muss nach der Pflegephase durch ein geringeres Einkommen trotz wieder erfolgter Vollbeschäftigung ausgeglichen werden. Arbeitet zum Beispiel der Beschäftigte, der seinen Angehörigen pflegt, nur noch 50 %, soll er während dieser Zeit 75 % seines bisherigen Gehalts bekommen. Nach Beendigung der Pflegephase arbeitet der Beschäftigte wieder 100 %, erhält jedoch 75 % seines Gehalts, bis der Aufstockungsbetrag zurückgeflossen ist. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf die Pflegezeit. Vielmehr müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Konditionen einigen.

Leistungsansprüche an Pflegeversicherung
Die Leistungsansprüche der Versicherten an die Pflegeversicherung steigen in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von monatlich 440 Euro auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1 040 Euro auf 1 100 Euro und in der Pflegestufe III von 1 510 Euro auf 1 550 Euro. Der Satz für Härtefälle bleibt konstant bei 1 918 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls auf 1 550 Euro und für Härtefälle auf 1 918 Euro. Zum 1. Januar 2012 wird schließlich in der Riester-Rente ein Mindestbeitrag für mittelbar zulagenberechtigte Personen in Höhe von 60 Euro pro Jahr eingeführt. Bisher gilt ein Mindestbeitrag nur für unmittelbar zulagenberechtigte Personen. Als mittelbar förderberechtigt zur Riester-Rente gelten alle Ehepartner, die mit einem unmittelbar förderberechtigten Partner verheiratet sind und selbst nicht zu dem unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören. Schließlich bedürfen rumänische und bulgarische Saisonarbeitnehmer ab 1. Januar 2012 keiner Arbeitsgenehmigung mehr für eine Saisonbeschäftigung. Allerdings sind Saisonbeschäftigungen für diesen Kreis weiterhin nur im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken mit mindestens 30 Stunden wöchentlich bei durchschnittlich mindestens sechs Arbeitsstunden täglich bis zu insgesamt sechs Monaten im Kalenderjahr möglich. AgE
(28.12.2011)

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