In Nordrhein-Westfalen ist ab sofort bei Genehmigungen von neuen Schweinehaltungsanlagen mit mehr als 2 000 Plätzen der Einbau von Abluftreinigungsanlagen festzuschreiben. Bei bestehenden Anlagen dieser Größe muss, soweit dies technisch möglich und verhältnismäßig ist, nachträglich eine Abluftreinigungsanlage eingebaut werden, wobei hier eine Umsetzungsfrist von drei Jahren gilt. Das schreibt der Filter-Erlass vor, den Landwirtschaftsminister Johannes R e m m e l heute in Kraft gesetzt hat. Der Ressortchef wies darauf hin, dass von diesen Ställen Schadstoffe wie Stäube und Ammoniak sowie Gerüche ausgingen, die die Nachbarschaft und die Umwelt erheblich belasten könnten. Auch könnten von Tierhaltungsbetrieben Pilze, Bakterien und Viren in die Luft gelangen und die Gesundheit der Anwohner beeinträchtigen; Resistenzen könnten ausgetragen werden. Zur Vorsorge gegen diese Belastungen werde in Zukunft der Einbau von Abluftreinigungsanlagen gefordert; damit stellen wir sicher, dass große Schweinehaltungsanlagen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die Anwohner so gut wie möglich geschützt werden, erklärte Remmel.
Außerdem enthält der Erlass Regelungen zur Abdeckung von Güllelägern sowie zum Umgang mit der Bioaerosolproblematik bei großen Tierhaltungsanlagen. Bei kleinen Anlagen mit weniger als 2 000 Mastschweinen und Anlagen zur Geflügelhaltung werden Abluftreinigungsanlagen vorgeschrieben, wenn durch den Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. Ich erwarte aber, dass sich auch bei diesen Anlagen der Stand der Technik weiterentwickeln wird, so dass dann auch dort Abluftreinigungsanlagen regelmäßig gefordert werden können, so Remmel. Er forderte Bundesumweltminister Peter A l t m a i e r auf, den Stand der Technik für ganz Deutschland festzuschreiben. AgE
(22.02.2013)