Neue Anforderungen für Gentechnikanträge verabschiedet

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Saatguthersteller, die für ihre gentechnisch veränderten Produkte eine EU-Zulassung beantragen, müssen künftig verpflichtend Fütterungsstudien mit Nagetieren durchführen. Dabei werden Teile der entsprechenden Pflanze 90 Tage lang an die Versuchstiere, beispielsweise Ratten, verfüttert. Die Europäische Kommission beschloss diese Woche entsprechende Vorgaben, die bereits Anfang März von den EU-Mitgliedstaaten unterstützt worden waren. Laut Kommission sind solche Fütterungsstudien bereits heute Bestandteil von rund 70 % der Zulassungsanträge, selbst wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht ausdrücklich angefordert wurden. Ferner werden die Anforderungen für Zulassungsanträge insgesamt gestrafft und aus Sicht der Kommission klarer gefasst, auch hinsichtlich der Qualitätsansprüche. Zusätzliche verfügbare Analysen sollen unmittelbar nach Erscheinen begutachtet werden.
Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte die Verpflichtung zu Fütterungsstudien im Zusammenhang mit der Abstimmung im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH). Die Kommission hingegen betrachtet solche Untersuchungen nicht als verletzend; die Tiere würden ausgewogen gefüttert. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Den Unternehmen bleibt für die Umsetzung ein halbes Jahr Zeit. AgE (04.04.2013)
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