Im Hinblick auf eine mögliche Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in das Bundesgebiet haben die Mitglieder des Fachausschusses Vieh- und Fleischwirtschaft des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) die verantwortlichen Behörden aufgefordert, die geplante Stand-Still-Regelung für den Seuchenfall unverzüglich und rechtsverbindlich umzusetzen. Laut Informationen des DRV arbeitet das Bundeslandwirtschaftsministerium an einer Stand-Still-Regelung bei Ausbruch der ASP. Für den Fall eines Nachweises des Erregers bei Hausschweinen sei ein 72-stündiges Verbringungsverbot von Tieren ohne Ausnahme vorgesehen.
Dieser solle dazu beitragen, einen besseren Überblick über die Seuchenlage zu erhalten, erläuterte die für die Vieh- und Fleischwirtschaft zuständige DRV-Fachreferentin Dr. Verena Schütz auf Anfrage. Auch solle der Stand-Still eine bessere und wirksamere Festlegung von Sperr- und Beobachtungsbezirk ermöglichen. Der Fachausschussvorsitzende Rudolf Festag wies darauf hin, dass eine Seuchenverschleppung in den ersten Stunden fatal sei. Erfahrungen bei den letzten Seuchenausbrüchen zeigten, dass bei einer verzögerten Umsetzung von Handelsbeschränkungen ein freiwilliger Verzicht auf Tiertransporte aus nachvollziehbaren Gründen vielfach nicht erfolge, so Festag. Deshalb sei eine rechtsverbindliche Umsetzung, beispielsweise über den elektronischen Bundesanzeiger, der einzig erfolgversprechende Lösungsweg. AgE
(05.04.2014)