DRV begrüßt Ausgleichsregelung im EEG:

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Entlastungen stützen die gesamte Agrarwirtschaft!
Berlin, 8. April 2014. Stromintensive Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft werden weiterhin nur eine deutlich reduzierte EEG-Umlage zahlen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie schon derzeit die Bedingungen der besonderen Ausgleichsregelung des EEG erfüllen. Dieser Verhandlungserfolg von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit der EU-Kommission wird vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV) mit Erleichterung zur Kenntnis genommen.
Aus Sicht des Verbandes ist dieses Ergebnis ein wichtiger Schritt, um die im internationalen Wettbewerb stehenden stromintensiven Unternehmen der Milch-, Fleisch- und Futterwirtschaft in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten. "Nur so können diese Branchen und somit die gesamte Agrarwirtschaft vor erheblichen Verwerfungen bewahrt werden", erklärt DRV-Präsident Manfred Nüssel. Der Verband hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass die Wettbewerbssituation dieser Branchen bei der Neufassung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission angemessen berücksichtigt wird.
Der Raiffeisenverband ist allerdings unverändert der Ansicht, dass diese Sparten aufgrund ihrer Handels- und Energieintensität alle Voraussetzungen für eine unmittelbare Entlastung erfüllen. Der DRV hat sich deshalb erneut an EU-Wettbewerbskommissar Almunia gewandt und eine Überprüfung der gegenwärtigen Branchenzuordnung gefordert. "Diese muss im Ergebnis zu einer Aufnahme der Milch-, Futter- und Fleischwirtschaft führen. Nur dann liegt ein fachlich nachvollziehbares und auch juristisch bestandskräftiges Ergebnis für stromintensive Unternehmen vor", bekräftigt Nüssel. (09.04.2014)
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