Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) bereiten eine Klage gegen die geplante Abgabe auf Solarstrom zur Selbstversorgung vor. Ein von ihnen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei Geiser & von Oppen habe erhebliche Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die geplante Ökostrom-Abgabe, wie sie im aktuellen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgeschlagen werde, gegen das Grundgesetz verstoße, teilten die Verbände gestern mit.
Laut dem am Dienstag vom Bundeskabinett beschlossenen EEG-Entwurf sollen sich künftig kleine und mittelständische Unternehmen aus Handel und Gewerbe, aber auch große Privathaushalte, die Solarstrom für den Eigenbedarf nutzen, an der EEG-Umlage für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde mit rund drei Cent beteiligen. Große Teile der Industrie bleiben von dieser Abgabe beim Eigenverbrauch dagegen befreit.
Rechtsanwältin Margarete von Oppen erläuterte, die geplante EEG-Abgabe könne als unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz gewertet werden. Verfassungsrechtlich angreifbar sei die geplante finanzielle Belastung auch wegen des möglichen Verstoßes gegen das Recht auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Grundgesetz.
Laut ersten Schätzungen des BSW-Solar werden mehr als zwei Drittel des deutschen Solarmarktes von der Belastung mit der EEG-Umlage betroffen sein. Die Verbände können nicht selbst klagen. Sie kündigten jedoch an, jeden betroffenen Anlagenbetreiber mit ihrer Zu- und Vorarbeit zu unterstützen, der eine Klage einreichen wolle. AgE
(12.04.2014)