Die noch bestehenden nationalen Verordnungen über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung bei Rindern, Schafen und Ziegen, Schweinen sowie bei Pferden verlieren ihre Gültigkeit. Mit der Verordnung zur Änderung und Aufhebung tierzuchtrechtlicher Vorschriften reagiert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf das Ende der Übergangszeit für die im Rahmen der Novelle des Tierzuchtgesetzes bereits im Jahr 2006 getroffene Entscheidung, die Durchführung der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung zu privatisieren.
Dafür sind seit Beginn dieses Jahres grundsätzlich die staatlich anerkannten Zuchtorganisationen zuständig. Allerdings können die Länder von einer Ausnahmeregelung im Gesetz Gebrauch machen und weiterhin ihre jeweiligen Behörden mit diesen Aufgaben betrauen. Derzeit nutzen dies Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg.
Für die Praxis sind mit der Verordnung keine Änderungen verbunden. Zum einen sind die Anforderungen an die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung weitestgehend EU-weit harmonisiert und im novellierten Tierzuchtgesetz umgesetzt. Zum andern existieren beide Systeme - staatlich und privat - bereits seit einigen Jahren parallel.
Der Agrarausschuss des Bundesrates wird sich Anfang Mai mit der Verordnung befassen. Aller Voraussicht nach wird die Länderkammer der Vorlage im Rahmen ihrer nächsten Sitzung am 23. Mai zustimmen. Das sollte ursprünglich bereits Ende letzten Jahres erfolgen. Die Länder wollten jedoch die geplante Neufassung des Tierzuchtrechts auf EU-Ebene abwarten. AgE
(24.04.2014)