Schmidt bekräftigt Kritik am EU-Ökoentwurf

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Seine Kritik an den Brüsseler Plänen für eine Novelle der EU-Ökoverordnung hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bekräftigt. Der von der EU-Kommission vorgelegte Legislativvorschlag liefere nicht die geeigneten Antworten auf bestehende Schwachstellen und führe in seiner Wirkung zu deutlichen und ungerechtfertigten Erschwernissen für Erzeugung, Verarbeitung und Handel von Bioprodukten, sagte Schmidt anlässlich der Vorlage einer Bewertung der Kommissionspläne heute in Berlin.
Aus Sicht des Ministers müssen die Schwachstellen im jetzigen System angegangen werden, um die „ehrlichen Biobauern“ vor Betrügern zu schützen. Nach seiner Einschätzung ist dafür eine gezielte und problembezogene Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften der ökologischen Lebensmittelwirtschaft notwendig, ohne das ganze System auf den Kopf zu stellen. Nur so seien in angemessener Zeit die erforderlichen Verbesserungen in den Rechtsgrundlagen zu erreichen.
Die Entwicklungschancen dürften nicht durch „unberechtigte und überzogene rechtliche Hürden“ wie gesonderte Schwellenwerte oder andere praxisfremde Regelungen behindert werden. „Wir dürfen nicht riskieren, dass insbesondere kleine und mittlere Betriebe in Deutschland reihenweise wieder aus dem ökologischen Landbau aussteigen, weil sie die überzogenen Anforderungen schlichtweg nicht mehr erfüllen können“, erklärte Schmidt.
Schmidt sieht an einigen Stellen die deutschen Forderungen im Entwurf der Kommission berücksichtigt. So könne das generelle Verbot der Parallelproduktion von ökologischer und konventioneller Anbauweise innerhalb eines Betriebes einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Kontrollen zu erleichtern und damit Betrug zu verhindern. Betriebe sollten sich künftig entscheiden, ob sie völlig auf den Ökolandbau umstellen oder bei der konventionellen Bewirtschaftung bleiben wollten. Zudem unterstütze die Bundesregierung die Brüsseler Behörde in deren generellen Bestreben, Risiken durch Pflanzenschutzmittel zu reduzieren.
Die Einführung gesonderter Schwellenwerte für Rückstände aus im Ökolandbau nichterlaubter Betriebsmittel wäre aus Sicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums jedoch „sehr problematisch“ und mit einem „extremen“ Kontrollaufwand verbunden. Deutschland lehne daher die Einführung einer derartigen Regelung ab, heißt es in der Bewertung der Revisionspläne. AgE (23.06.2014)
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