Start der systematischen Antibiotikaerfassung in der Tiermast

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Ab jetzt müssen Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, erfassen, wie häufig ihre Tiere mit Antibiotika behandelt werden. Auf diese Neuregelung im Rahmen der Novelle des Arzneimittelgesetzes hat das Bundeslandwirtschaftsministerium heute hingewiesen. Danach sind Tierhalter nunmehr verpflichtet, alle sechs Monate der zuständigen Behörde zu melden, welche Antibiotika sie in diesem Zeitraum in welchen Mengen welcher Anzahl von Tieren verabreicht haben. Bis spätestens 14. Januar 2015 müssen die Meldungen an die zuständigen Behörden erfolgen.
Nach Auswertung der Daten durch die Landesbehörden und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird bis zum 31. März 2015 eine bundesweite sogenannte „betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit“ ermittelt. Liegt ein Betrieb mit seiner individuellen Kennzahl über dem Bundesdurchschnitt, müssen Tierhalter und Tierarzt gemeinsam die Ursachen ermitteln und Maßnahmen ergreifen, die zur Reduzierung der Antibiotikaverwendung führen. Liegt ein Betrieb im obersten Viertel, muss der Tierhalter nach Beratung mit seinem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Behörde übermitteln.
Im Rahmen dieses neuen Melde- und Kontrollsystems erhalten die Länderbehörden der Tierarzneimittelüberwachung deutlich mehr Befugnisse. Tierhalter können von der zuständigen Überwachungsbehörde verpflichtet werden, Änderungen in der Haltung, Fütterung der Tiere, Besatzdichte oder Hygiene vorzunehmen. Wenn die Meldungen nicht erfolgen oder Anordnungen nicht befolgt werden, können Bußgelder verhängt werden. Als Ultima Ratio kann die Behörde das zeitweise Ruhen der Tierhaltung anordnen. Die Regelungen der Novellierung des Arzneimittelgesetzes wirken somit auch in die Tierhaltungssysteme ein.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sprach von einer Zäsur. Das ab heute praktizierte Erfassungs- und Vergleichssystem solle dazu beitragen, den Antibiotikaeinsatz kontinuierlich auf das therapeutisch notwendige Mindestmaß zu minimieren. Auch auf die Tierhaltung werde sich das Minimierungskonzept positiv auswirken. „Ich bin fest davon überzeugt, dass am Ende von den Regelungen alle profitieren werden: Tiere, Verbraucher, Tierhalter und Tierärzte", erklärte der Minister- AgE (02.07.2014)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Pflanzenschutzmittel
Rückstände fast immer im Rahmen
24.04.2024 — Bei in der Europäischen Union vermarkteten Lebensmitteln bewegen sich die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln meist innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das hat der jährliche Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auch für 2022 bestätigt. In den Mitgliedstaaten kamen insgesamt 110.829 Proben ins Labor. Davon wurden 96,3% nicht beanstandet. Noch besser fiel die Quote bei dem vom der EU koordinierten Kontrollprogramm aus.
Risikorücklage
Rukwied widerspricht Özdemir
23.04.2024 — Der Deutsche Bauernverband (DBV) kann die Aussage von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nicht nachvollziehen, dass sich die Kosten einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage auf rund 1 Mrd. Euro im Jahr belaufen. Laut DBV-Präsident Rukwied richtet sich der Finanzbedarf maßgeblich nach ihrer inhaltlichen Ausgestaltung.
Vogelgrippe
Mehr US-Kühe infiziert
23.04.2024 — Die WHO und amerikanische Gesundheitsbehörden raten nun vom Konsum nicht pasteurisierter Milchprodukte ab. Aufgrund der möglichen Virusübertragung von Kuh zu Kuh sollen Tiertransporte in den USA minimiert werden. Da sich infizierte Tiere schnell erholen, sind keine Keulungen wie bei Geflügel erforderlich.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Entwaldungsfreie Lieferketten
Berlin will effiziente Anwendung
22.04.2024 — Das BMEL und das BMUV fordern von der EU-Kommission bei der Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) die Sicherstellung einer effiziente Anwendung. Bedenken hat Berlin unter anderem beim sogenannten Bench-Marking. Außerdem wird eine effizientere Datenerfassung gefordert. Nachdrücklich unterstreichen beide Ressorts die Bedeutung des EUDR.

xs

sm

md

lg

xl