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Ab jetzt müssen Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, erfassen, wie häufig ihre Tiere mit Antibiotika behandelt werden. Auf diese Neuregelung im Rahmen der Novelle des Arzneimittelgesetzes hat das Bundeslandwirtschaftsministerium heute hingewiesen. Danach sind Tierhalter nunmehr verpflichtet, alle sechs Monate der zuständigen Behörde zu melden, welche Antibiotika sie in diesem Zeitraum in welchen Mengen welcher Anzahl von Tieren verabreicht haben. Bis spätestens 14. Januar 2015 müssen die Meldungen an die zuständigen Behörden erfolgen.
Nach Auswertung der Daten durch die Landesbehörden und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird bis zum 31. März 2015 eine bundesweite sogenannte betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit ermittelt. Liegt ein Betrieb mit seiner individuellen Kennzahl über dem Bundesdurchschnitt, müssen Tierhalter und Tierarzt gemeinsam die Ursachen ermitteln und Maßnahmen ergreifen, die zur Reduzierung der Antibiotikaverwendung führen. Liegt ein Betrieb im obersten Viertel, muss der Tierhalter nach Beratung mit seinem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Behörde übermitteln.
Im Rahmen dieses neuen Melde- und Kontrollsystems erhalten die Länderbehörden der Tierarzneimittelüberwachung deutlich mehr Befugnisse. Tierhalter können von der zuständigen Überwachungsbehörde verpflichtet werden, Änderungen in der Haltung, Fütterung der Tiere, Besatzdichte oder Hygiene vorzunehmen. Wenn die Meldungen nicht erfolgen oder Anordnungen nicht befolgt werden, können Bußgelder verhängt werden. Als Ultima Ratio kann die Behörde das zeitweise Ruhen der Tierhaltung anordnen. Die Regelungen der Novellierung des Arzneimittelgesetzes wirken somit auch in die Tierhaltungssysteme ein.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sprach von einer Zäsur. Das ab heute praktizierte Erfassungs- und Vergleichssystem solle dazu beitragen, den Antibiotikaeinsatz kontinuierlich auf das therapeutisch notwendige Mindestmaß zu minimieren. Auch auf die Tierhaltung werde sich das Minimierungskonzept positiv auswirken. Ich bin fest davon überzeugt, dass am Ende von den Regelungen alle profitieren werden: Tiere, Verbraucher, Tierhalter und Tierärzte", erklärte der Minister- AgE
(02.07.2014)