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Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich auf einen bundesweiten Tarifvertrag mit einem Stufenplan für einen Mindestlohn in der Landwirtschaft und im Gartenbau verständigt. Der Einstieg zum 1. Januar 2015 liegt danach in den alten Ländern bei einem Bruttostundenlohn von 7,40 Euro, in Ostdeutschland bei 7,20 Euro. Zum 1. Januar 2016 soll der Betrag in der untersten Lohngruppe, in die die Saisonarbeiter fallen, im Westen auf 8 Euro und im Osten auf 7,90 Euro steigen. Ab dem 1. Januar 2017 soll der Lohn in West und Ost dann einheitlich 8,60 Euro betragen und zum 1. November 2017 auf 9,10 Euro steigen. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll Ende 2017 enden.
Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sprachen unabhängig voneinander von sehr intensiven Verhandlungen, die lange auf des Messers Schneide gestanden hätten. Beide Seiten hätten sich bewegt und so letzten Endes ein vernünftiges Ergebnis ermöglicht, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Harald Schaum. Zufrieden zeigte sich auch der Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Burkhard Möller. Für die Betriebe sei die Einigung in jedem Fall günstiger, als wenn es unmittelbar zu Anwendung des Mindestlohngesetzes käme, so Möller.
Die Erklärungsfrist für Gewerkschaft und Arbeitgeber beträgt drei Wochen. Sowohl der GLFA als auch die Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AgA) müssen dazu die Zustimmung ihrer Landesverbände zu der Tarifeinigung einholen. Anschließend muss der bundesweit geltende Vertrag mit dem Bundesarbeitsministerium abgestimmt werden, um die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung und die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz zu erfüllen. AgE
(07.07.2014)