Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kann am 1. August 2014 in Kraft treten. Wie das Bundeswirtschaftsministerium heute mitteilte, hat die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung für das EEG erwartungsgemäß beschlossen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel betonte, die Genehmigung sorge für Rechts- und Investitionssicherheit, nicht nur für die Erneuerbaren-Branche und die stromintensive Industrie.
Zuvor hatte es immer wieder Irritationen wegen verschiedener Einwände aus Brüssel gegeben. Zeitweise schien die Novelle auf der Kippe zu stehen. Kurz vor ihrer Verabschiedung im Bundestag konnten sich Bunderegierung und EU-Kommission aber über die Streitpunkte, wie unter anderem die Benachteiligung ausländischer Ökostromanbieter, verständigen.
Gabriel hob nochmals die Vorteile des neuen EEG hervor. Es schaffe die Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Gleichzeitig seien für die Unternehmen in Deutschland Rahmenbedingungen geschaffen worden, die dem Erhalt der Arbeitsplätze und der Stärkung der Industrie in Europa dienten, erklärte der Minister. Die Förderung werde marktnäher und auf die kostengünstigeren Technologien konzentriert und dadurch die Kostendynamik gedämpft. AgE
(24.07.2014)