PLANAK beschließt höhere Prämien für Ökolandbau und Agrarumweltmaßnahmen

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Höhere Prämien für den Ökolandbau und für Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hat der zuständige Planungsausschuss heute in Berlin beschlossen. Nach den neuen Fördergrundsätzen im GAK-Rahmenplan 2015 bis 2018 wird die Flächenförderung im Ökolandbau im kommenden Jahr um 24 % angehoben. Auch für eine Reihe Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen hat der PLANAK teilweise deutliche Zuschläge gewährt.
„Um den Anteil von nachhaltigen und umweltschonenden Bewirtschaftungsmethoden zu erhöhen, muss die Förderung attraktiv bleiben“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Seiner Auffassung nach werden die überarbeiteten Fördergrundsätze die Akzeptanz von besonders nachhaltigen Produktionsverfahren verbessern. Das gebe Landwirten und Verwaltungen Planungssicherheit für die Zeit ab 2015.
Der PLANAK hat sich zudem darauf verständigt, dass Flächen, auf denen bestimmte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen durchgeführt werden, als ökologische Vorrangflächen angerechnet werden können. Dies gilt für den Anbau stickstoffbindender Pflanzen zur Förderung vielfältiger Kulturen im Ackerbau, die Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter sowie Flächen mit Blüh-, Schon-, Schutz-, Puffer- oder Ackerrandstreifen beziehungsweise Hecken. Zur Vermeidung einer Doppelförderung werden die Agrarumweltzahlungen bei Anrechnung als Vorrangfläche jeweils um einen bestimmten Betrag gekürzt.
Schließlich hat der PLANAK neue Fördermaßnahmen beschlossen. Aufgenommen in den Förderkatalog der GAK wurden die Anlage und Pflege von extensiven Obstbeständen, die Zusammenarbeit von Landwirten mit anderen Akteuren im ländlichen Raum, beispielsweise Landschaftspflege- und Naturschutzverbände sowie besonders anspruchsvolle Verfahren zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Landwirtschaft mit dem Gewässer- und Immissionsschutz. AgE (25.08.2014)
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