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Kritik an der zeitlichen Verzögerung bis zur Vorlage der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung hat der Deutsche Bauernverband (DBV) geübt. Viele Detailregelungen zur Umsetzung des Greening ab 2015 kämen für die Landwirte zu spät, um bei der jetzt anstehenden Herbstaussaat noch reagieren können, monierte der Bauernverband heute in einer Presseverlautbarung und verwies auf die Vorgaben bei den Randstreifen sowie für Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen. Nunmehr müssten Bund und Länder die Regelungen zur nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) so zügig wie möglich beschließen, damit die Landwirte Klarheit über die Vorgaben hätten.
Grundsätzlich unterstützt der Bauernverband den Ansatz des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die verschiedenen Umsetzungsoptionen im Rahmen des EU-rechtlich Möglichen pragmatisch auszugestalten. Mit Blick auf das Einführungsjahr 2015 ist es dem DBV besonders wichtig, die Möglichkeit zum Anbau von Zwischenfrüchten und dessen Anrechnung als ökologische Vorrangflächen flexibel und praktikabel umzusetzen. Allerdings drohe gerade hier neue Bürokratie und Verunsicherung durch die vorliegende Verordnung.
So sehe der Entwurf sieht vor, den maximalen Anteil von 60 % einer Kulturart in der Mischung anhand des Anteils der keimfähigen Samen der Mischung" zu bestimmen. Dies sei jedoch nach Einschätzung von Landwirten und Pflanzenzüchtern nicht praktikabel, weil bei vielen Zwischenfrüchten keine verlässlichen Daten über das Tausendkorngewicht vorlägen, erläuterte der Bauernverband. Zudem könne die Keimfähigkeit der Saatgutmischung je nach Lagerdauer im landwirtschaftlichen Betrieb schwanken. Besser wäre laut DBV, auf die üblichen Angaben im Saatguthandel zurückzugreifen, denen zufolge Saatgutmischungen nach dem Gewichtsanteil auf dem Etikett gekennzeichnet werden müssen. Dies wäre eine klare, überprüfbare Definition, so der Bauernverband. AgE
(29.08.2014)