Eine praxisgerechte Novelle der Düngeverordnung hat der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Werner Schwarz, angemahnt. Die Düngung müsse sich auch in Zukunft am Nährstoffbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen ausrichten, erklärte Schwarz in einem Gespräch mit Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt gestern in Berlin. Die produktive Landwirtschaft und die Erzeugung der vom Markt geforderten Qualitäten bei einzelnen Kulturen wie beispielsweise Brotweizen oder Gemüse dürften nicht durch zu restriktive Düngevorgaben gefährdet werden. Zudem müssten die Vorgaben zur Düngebedarfsermittlung und Bilanzierung praxisgerecht ausgestaltet werden, um die Kreislaufwirtschaft mit Wirtschaftsdüngern nicht zu gefährden.
Besorgt äußerte sich Schwarz nach DBV-Angaben auch über den anhaltenden Flächenverbrauch. Wir brauchen ein gesetzlich verankertes Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen wie beim Wald, betonte der Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein. Die Greening-Diskussion habe deutlich gezeigt, dass die Erhaltung produktiver landwirtschaftlicher Flächen eine Aufgabe mehrerer Politikbereiche sein müsse, von der Gemeinsamen Agrarpolitik über das Planungs- und Flächennutzungsrecht bis hin zur Umweltpolitik. Auch die Bundeskompensationsverordnung muss nach Meinung von Schwarz endlich beschlossen werden.
Schließlich warnte auch Schwarz vor den negativen Folgen einer absehbaren drastischen Einschränkung der verfügbaren Palette von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen für das Resistenzmanagement. Anstelle von politischen Zulassungsentscheidungen, wie dies am Beispiel der Neonikotinoide deutlich geworden sei, müsse dringend zu einer risikobasierten Sicherheitsbewertung von Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zurückgekehrt werden. Schwarz: Der Erhalt einer breiten Wirkstoffpalette ist unverzichtbar für den modernen und nachhaltigen Ackerbau in Deutschland. AgE
(31.08.2014)