Verordnung zur Aufhebung der BSE-Testpflicht in der Abstimmung

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Deutschland wird in Sachen Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) nun voraussichtlich dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten - wie jüngst auch Frankreich - folgen und die Testpflicht für gesundgeschlachtete Rinder gänzlich abschaffen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Anfrage von Agra-Europe mitteilte, wurde die Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung in die Wege geleitet. Gleichzeitig solle die Verordnung zur Überwachung Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien (TSE) und zur Durchführung bestimmter Vorschriften der EU-Verordnung 999/2001 geändert und darin ein verpflichtendes Monitoring aller über 132 Monate alten Rinder eingeführt werden, um Informationen über das mögliche Auftreten von Fällen der atypischen BSE zu erhalten, erklärte das Agrarressort.
Die Änderungsverordnung befindet sich dem Ministerium zufolge derzeit im regierungsinternen Abstimmungsverfahren; sie bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Im vergangenen Jahr hatte die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten freigestellt, ganz auf BSE-Tests an gesunden Tieren zu verzichten oder eigene Regeln für das Testalter zu treffen. Deutschland hatte daraufhin das BSE-Testpflichtalter von zuvor 72 Monate auf 96 Monate angehoben. Nach dem ersten BSE-Fall in Deutschland war für alle Rinder über 24 Monate ein BSE-Test vorgeschrieben worden; die Altersgrenze wurde dann von Mitte 2006 an schrittweise erhöht.
Laut Ministeriumsangaben wurden in Deutschland im Zeitraum 2001 bis einschließlich September 2014 insgesamt rund 23,143 Millionen Rinder auf BSE untersucht. Von Ende 2000 bis 2009 wurden 413 BSE-Fälle verzeichnet. Während in den Jahren 2010 bis 2013 keine weiteren Fälle hinzukamen, wurde Anfang dieses Jahres bei zwei Rindern die atypische BSE nachgewiesen; hierbei handelte es sich um eine im Juli 2003 sowie eine im Oktober 2002 geborene Kuh. AgE (23.10.2014)
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