Klagewelle der Futtermittelhersteller gegen Gebührenbescheide

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Die im Frühjahr 2014 in Niedersachsen in Kraft getretene neue Gebührenregelung für Routinekontrollen im Futtermittelbereich hat eine Klagewelle ausgelöst. Wie der Sprecher der Geschäftsführung des Deutschen Verbandes Tiernahrung (DVT), Dr. Hermann-Josef Baaken, heute bei einem Pressehintergrundgespräch in Bonn berichtete, sind die ersten Gebührenbescheide für solche Untersuchungen im August bei den Unternehmen eingegangen. Die Futtermittelhersteller hätten dagegen geklagt.
Grund sind laut Baaken die weit überzogenen Abgabensätze: Ein Beamter komme auf den Betrieb und ziehe eine Probe; die Rechnung dafür betrage 840 Euro. Bei großen Mischfutterunternehmen seien so in den ersten fünf Monaten insgesamt rund 30 000 Euro an Gebühren aufgelaufen. Eine Musterklage sei vom Landwirtschaftsministerium in Hannover abgelehnt worden, weshalb nun eine Klagewelle angelaufen sei, erklärte Baaken. Er geht davon aus, dass sich die Rechtsstreitigkeiten über Monate beziehungsweise Jahre hinziehen werden.
Der DVT-Geschäftsführer beklagte außerdem, dass die Ergebnisse der amtlich gezogenen Proben erst 2015 den Unternehmen übermittelt werden sollten. Das Ganze sei ein „totales Politikum“. Andere Bundesländer mit einem ebenfalls grünen Landwirtschaftsminister wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hielten sich zurück. Baaken betonte, „wir wollen ein faires Miteinander“ zwischen den Betrieben und den Behörden. AgE (06.11.2014)
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