GVO-Anbauverbote: Europaparlament pocht auf Souveränität der Mitgliedstaaten

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Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat sich in der Diskussion um nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) dafür ausgesprochen, dass Mitgliedstaaten vorgeschaltete Verhandlungen mit den Herstellern ablehnen können, wenn sie dies wünschen. Die Abgeordneten stimmten heute dafür, dass gentechnikkritische Mitgliedstaaten im Zuge des „Opt-out“-Ansatzes grundsätzlich das Recht erhalten, eigenständige Verbote auszusprechen - ohne im Vorfeld zwingend zu berücksichtigen, ob ein Unternehmen eventuell bereit wäre, das betreffende Gebiet vom GVO-Zulassungsantrag auszunehmen.
Ferner haben die Umweltpolitiker die Liste zulässiger Verbotsgründe verlängert beziehungsweise detailreicher ausformuliert. Ähnlich wie derzeit bei der sogenannten Sicherheitsklausel, die in Deutschland gegen die Maislinie MON810 aktiv ist, sollen nachträglich auch Umweltgründe ins Feld geführt werden können, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eventuell nicht berücksichtigt wurden.
Nun können die Schlussverhandlungen des Parlaments mit dem Rat und der Europäischen Kommission starten. Die ersten Triloggespräche wurden bereits auf den heutigen Nachmittag angesetzt. Berichterstatterin Frédéric Ries von den belgischen Liberalen begrüßte das Abstimmungsergebnis. Zu diesem sensiblen Thema gebe es eine große Übereinstimmung zwischen den politischen Gruppen des Parlaments. Mit den geforderten Änderungen werde eine klare Rechtsgrundlage für die Zulassung von GVO auf EU-Ebene geschaffen, verbunden mit mehr Sicherheitsgarantien und einer Schlüsselrolle für die EFSA. AgE (13.11.2014)
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