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Der Ausbruch der Geflügelpest in zwei Betrieben in den Niederlanden und in Großbritannien am vergangenen Wochenende alarmiert die Bundesregierung. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt appellierte heute Abend eindringlich an die Geflügelhalter in Deutschland, die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten.
Noch sei nicht eindeutig geklärt, auf welchem Weg der bislang nur in Asien verbreitete Virustyp der aviären Influenza in Europa eingeschleppt worden sei und wie er sich verbreite, so der Minister. Daher sei es umso wichtiger, dass die Geflügelhalter ihrer Verantwortung für Tiere und Menschen in hohem Maße gerecht werden und penibel auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen achten.
Grundlage für die Bekämpfung der Geflügelpest ist dem Agrarministerium zufolge die Geflügelpestverordnung von 2013. Wichtig in der jetzigen Situation sei die Ursachenforschung bei vermehrten Todesfällen innerhalb von 24 Stunden. Um eine Verbreitung zu verhindern spiele die Schutzkleidung eine wesentliche Rolle.
Weil ein Übertragungsweg über Wildvögel nicht ausgeschlossen werden könne, dürfe Geflügel, das nicht ausschließlich in Ställen gehalten wird, nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Zudem sollte laut Ministerium dieses Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Schließlich sollte Futter, Einstreu und andere Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. AgE
(18.11.2014)